Rom - Das römische Innenministerium hat am Freitag die Ausweisung des Marokkaners Mohammed Daki aus Italien angeordnet. Daki war erst vergangene Woche gemeinsam mit zwei Tunesiern vom Vorwurf freigesprochen worden, er hätte in Italien Selbstmordattentäter für den Irak rekrutiert. Am Ende eines Prozesses in Mailand waren die drei Nordafrikaner mit der Begründung entlastet worden, sie seien Guerilla-Aktivisten und keine Kamikaze-Kämpfer, da der Krieg im Irak nicht mit Terrorismus gleichgesetzt werden könne. Das Urteil hatte in Italien eine Welle der Empörung ausgelöst.

Daki wurde auf Basis eines Dekrets von Innenminister Giuseppe Pisanu mit der Begründung ausgewiesen, er sei eine Gefahr für die Sicherheit Italiens. Seine Ausweisung ist ein weiteres Kapitel im Streit um das Urteil der Mailänder Richterin Clementina Forleo, die die drei Nordafrikaner mit der Begründung freigesprochen hatte, im Irak müsse "zwischen Terrorismus und Guerillakampf unterschieden" werden. Nach dem Freispruch der Nordafrikaner hatte der italienische Justizminister Roberto Castelli eine Untersuchung im Mailänder Justizpalast angeordnet und mit einem Disziplinarverfahren gegen die Richterin gedroht.

Der Staatsanwalt der lombardischen Stadt Brescia, Roberto Spano, hatte am Dienstag nach dem Freispruch Haftbefehle gegen die drei freigesprochenen Fundamentalisten erlassen. Die Haftbefehle wurden wegen Verbindungen zu internationalen Terrororganisationen und Förderung der illegalen Einwanderung erlassen. Mit dieser Initiative wollte Spano eine Enthaftung der drei Nordafrikaner vermeiden. (APA)