Wien - Der Wiener Verfassungsjurist Bernd Christian Funk hält die von Verteidigungsminister Günther Platter durchgeführte Wehrdienstverkürzung per Verordnung für rechtswidrig. "Das Wehrgesetz ist nicht so zu interpretieren, dass es rechtmäßig wäre, generell auf die Gesamtdauer von acht Monaten zu verzichten und sich mit sechs Monaten zu begnügen", sagt Funk im Gespräch mit der APA. Eine verfassungsrechtliche Verpflichtung, auch den Zivildienst parallel zum Wehrdienst zu verkürzen, sieht Funk nicht.

Platter verteidigt seine Wehrdienstverkürzung damit, dass der Paragraf 20 des Wehrdienstgesetzes schon jetzt eine Dauer von sechs Monaten vorsieht und die acht Monate nur eine Kann-Bestimmung sind. Funk verweist jedoch darauf, dass das Wehrgesetz zusätzlich zu den sechs Monaten Grundwehrdienst auch noch Waffenübungen im Ausmaß von zwei Monaten vorsieht. Die gesetzliche Gesamtdauer der Wehrpflicht betrage also acht Monate.

"Das ist nicht so zu verstehen, dass es im Ermessen der Vollziehung gelegen wäre, zu sagen: Wir begnügen uns mit sechs Monaten Grundwehrdienst und verzichten generell auf die Truppenübungen", sagt Funk. Der Haken an der Sache: Die Rechtswidrigkeit wird wohl ohne Konsequenzen bleiben. Denn Platter könnte dafür nur im Wege einer Ministeranklage vor dem Verfassungsgerichtshof zur Verantwortung gezogen werden, und dafür wäre eine Parlamentsmehrheit nötig. Die FPÖ müsste der Anklage also zustimmen, was politisch undenkbar ist.

Eine verfassungsrechtliche Verpflichtung, parallel zur Verkürzung des Wehrdienstes auch die Dauer des Zivildienstes zu kürzen, sieht Funk übrigens nicht. Er verweist darauf, dass die zwölfmonatige Dauer des Zivildienstes in einer Verfassungsbestimmung festgelegt ist - eine Verletzung des verfassungsmäßigen Gleichheitsgrundsatzes wäre also trotz der Ungleichbehandlung von Zivil- und Wehrdienstpflichtigen nicht möglich.

Eine Anfechtung wäre nach Funks Einschätzung allenfalls mit Berufung auf das Diskriminierungsverbot der Menschenrechtskonvention möglich, aber nicht besonders Erfolg versprechend. "Die verfassungsrechtlichen Argumente sind sehr dünn und haben wenig Durchschlags-Chance. Was bleibt, ist der Hinweis, dass die Praxis, den Grundwehrdienst mit sechs Monaten zu begrenzen und die restlichen zwei Monate zu vergessen, gesetzwidrig wäre."

Scheibner fordert Prüfung durch Verfassungsdienst

FP-Klubobmann Herbert Scheibner geht wie der Verfassungsrechtler Bernd Christian Funk davon aus, dass die Verkürzung der Wehrdienstzeit per Weisung rechtswidrig ist. Scheibner fordert daher nun ein Gutachten des Verfassungsdienstes über die Kürzung. Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (V) solle die Vorgehensweise von Verteidigungsminister Günther Platter (V) vom Verfassungsdienst des Kanzleramtes prüfen lassen, fordert Scheibner.

Scheibner verweist darauf, dass laut Wehrgesetz eine Verkürzung des Wehrdiensts von den entsprechenden sicherheitspolitischen Voraussetzungen abhänge. Diese Voraussetzungen seien aber aus Sicht der FPÖ derzeit nicht gegeben. Bei einer Verkürzung seien nämlich der Assistenzeinsatz an der Grenze und Hilfseinsätze bei Katastrophen nicht mehr gewährleistet, warnte Scheibner.

Platter: Weisung "niet- und nagelfest"

Das Verteidigungsministerium verteidigt die Weisung von Ressortchef Günther Platter (V) zur Wehrdienstverkürzung. Minister-Sprecherin Lisa Berger betonte am Mittwoch gegenüber der APA, die Weisung sei "niet- und nagelfest". Natürlich habe Platter eine umfassende rechtliche Beurteilung im Haus vorgenommen, so Berger.

Der Verfassungsrechtler Bernd Christian Funk hatte zuvor kritisiert, dass ein dauerhafter Verzicht auf die nach dem sechsmonatigen Grundwehrdienst vorgesehenen zweimonatigen Truppenübungen per Ministerweisung nicht möglich sei und damit rechtswidrig wäre. Berger betont nun, dass ein dauerhafter Verzicht durch die Weisung auch nicht vorgenommen werde. Vielmehr sei beschlossen worden, dass die Truppenübungen "ausgesetzt" bleiben.

Konkret habe Platter angeordnet, "dass zu einem Grundwehrdienst nur in der Dauer von sechs Monaten einberufen werden soll und dass die Truppenübungen unter den gegebenen Umständen weiterhin ausgesetzt sind", betont Berger. (APA)