Auf viele arbeitslose Frauen in Deutschland sieht Mechthild Garweg harte Zeiten zukommen – und ganz neue Betätigungsfelder. "Es besteht die Gefahr, dass Frauen auch als Prostituierte arbeiten müssen, wenn sie nicht möchten, dass ihnen das Arbeitslosengeld gekürzt wird", sagt die Hamburger Fachanwältin für Familien- und Sozialrecht, die auch Arbeitslose berät. Juristisch zumindest gebe es "keinen Hinderungsgrund, in diesen Dienstleistungsbereich zu vermitteln".

Denn seit 2002 ist Prostitution in Deutschland ein Job wie jeder andere. Rot-Grün hat das Gewerbe – zumindest juristisch – aus der Schmuddelecke geholt. Wer sexuelle Dienstleistungen anbietet, kann sich im Nachbarland offiziell kranken- und sozialversichern, die Arbeit wird nicht mehr als sittenwidrig eingestuft. Zwar gibt es im Prostitutionsgesetz einen Paragrafen, der es verbietet, Frauen zum Sex zu zwingen. Der, so Anwältin Garweg, gelte aber nur für Zuhälter.

In der Arbeitsagentur sieht man hingegen keinen Grund zur Panik – auch wenn das Heer der Arbeitslosen immer noch anwächst. "Niemand wird zu sexuellen Dienstleistungen gezwungen, wenn er das nicht will", sagt Ulrich Waschki, Sprecher der Nürnberger Zentrale zum STANDARD.

"Gesellschaftlicher Grundkonsens"

Das verstehe sich doch von selbst, schließlich gebe es so etwas wie einen "gesellschaftlichen Grundkonsens". Auch Olaf Möller von der Berliner Agentur, verweist auf einen Grundsatz im Sozialgesetzbuch und erklärt: "Wir vermitteln niemanden in sittenwidrige Arbeit." Für den Gesetzgeber mag Prostitution nicht mehr sittenwidrig sein, für die Arbeitsagenturen ist sie es allemal. Wer ein Stellenangebot aus dem Rotlichtmilieu ablehnt, müsse sich daher nicht sorgen, dass das Arbeitslosengeld gekürzt wird. Nebenbei: Es gibt tatsächlich Arbeitnehmer aus der Szene, die ihr Personal via Arbeitsamt rekrutieren wollen.

Auch in einer Grauzone wollen die Arbeitsagenturen kulant sein. Müsse sich etwa eine Frau in einer Table-Dance-Bar unfreiwillig betatschen lassen, könne sie den Job ohne Schmälerung der staatlichen Leistung wieder aufgeben. Allerdings, so Waschki, müsse man dann im Einzelfall schon die Zumutbarkeit prüfen, was laut Arbeitsagentur ein völlig normaler Vorgang sei: "Wenn jemand im Büro gemobbt wird, schauen wir uns das ja auch an." (Birgit Baumann aus Berlin, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 2.2.2005)