Beschäftigungs-Verbot für Frauen im Bergbau soll fallen
Österreichisches Recht mit EU-Recht dauerhaft nicht vereinbar - ILO-Abkommen gilt bis 2007
Redaktion
,
Brüssel - Das in Österreich geltende Beschäftigungsverbot
für Frauen im Bergbau unter Tag ist nach Ansicht des Europäischen
Gerichtshofs (EuGH) dauerhaft nicht mit EU-Recht vereinbar. Der
Gerichtshof in Luxemburg wies am Dienstag dennoch eine Klage der
EU-Kommission ab, weil sich Österreich nach dem Urteil der EU-RichterInnen
bisher zu Recht auf ein entsprechendes Verbot im Übereinkommen der
Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) berufen konnte.
ILO-Abkommen jedoch bis 2007
Österreich müsse aber "alle geeigneten Mittel anwenden, um die
festgestellten Unvereinbarkeiten zu beheben", urteilte der EuGH. Die
RichterInnen verwiesen insbesondere auf die Möglichkeit der Kündigung des
ILO-Übereinkommens, die nächste Gelegenheit dazu besteht erst im Jahr
2007. Dass Österreich das Abkommen zum ersten Termin 1997 noch nicht
gekündigt hat, ist nach Ansicht des Gerichtshofs zulässig, da die
Unvereinbarkeit mit EU-Recht damals noch nicht klar feststand.
Diskriminierung
Ein allgemeines Beschäftigungsverbot für Frauen im Bergbau unter
Tag ist nach Ansicht des EuGH diskriminierend. Es schließe nämlich
Frauen auch von solchen Beschäftigungen aus, die keine schwere
körperliche Arbeit erforderten und einen besonderen Schutz für
(künftige) Schwangere erforderten, teilte der Gerichtshof mit.
Taucherinnen-Verbot muss ebenfalls fallen
Kein Verständnis zeigten die Luxemburger EU-RichterInnen für das
ebenfalls in Österreich bestehende Verbot, Frauen als Taucherinnen oder
für Arbeiten in Druckluft zu beschäftigen. Auch dagegen hatte die
EU-Kommission geklagt. Das Verbot von Taucherarbeiten schließe Frauen
auch von Tätigkeiten aus, die keine körperliche Belastung
erforderten, stellt der EuGH fest. Er verwies unter anderem auf
Taucherarbeiten im Bereich der Biologie, der Archäologie, des
Tourismus und kriminalpolizeilicher Ermittlungen. Auch das
Beschäftigungsverbot bei Arbeiten in Druckluft schließe Frauen aus,
ohne eine individuelle Beurteilung zuzulassen, urteilte der
Gerichtshof. (APA)
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.