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Bergbauarbeiterinnen in Südwest-China.
Foto: APA/epa/Lu Di
Brüssel - Das in Österreich geltende Beschäftigungsverbot für Frauen im Bergbau unter Tag ist nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) dauerhaft nicht mit EU-Recht vereinbar. Der Gerichtshof in Luxemburg wies am Dienstag dennoch eine Klage der EU-Kommission ab, weil sich Österreich nach dem Urteil der EU-RichterInnen bisher zu Recht auf ein entsprechendes Verbot im Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) berufen konnte.

ILO-Abkommen jedoch bis 2007

Österreich müsse aber "alle geeigneten Mittel anwenden, um die festgestellten Unvereinbarkeiten zu beheben", urteilte der EuGH. Die RichterInnen verwiesen insbesondere auf die Möglichkeit der Kündigung des ILO-Übereinkommens, die nächste Gelegenheit dazu besteht erst im Jahr 2007. Dass Österreich das Abkommen zum ersten Termin 1997 noch nicht gekündigt hat, ist nach Ansicht des Gerichtshofs zulässig, da die Unvereinbarkeit mit EU-Recht damals noch nicht klar feststand.

Diskriminierung

Ein allgemeines Beschäftigungsverbot für Frauen im Bergbau unter Tag ist nach Ansicht des EuGH diskriminierend. Es schließe nämlich Frauen auch von solchen Beschäftigungen aus, die keine schwere körperliche Arbeit erforderten und einen besonderen Schutz für (künftige) Schwangere erforderten, teilte der Gerichtshof mit.

Taucherinnen-Verbot muss ebenfalls fallen

Kein Verständnis zeigten die Luxemburger EU-RichterInnen für das ebenfalls in Österreich bestehende Verbot, Frauen als Taucherinnen oder für Arbeiten in Druckluft zu beschäftigen. Auch dagegen hatte die EU-Kommission geklagt. Das Verbot von Taucherarbeiten schließe Frauen auch von Tätigkeiten aus, die keine körperliche Belastung erforderten, stellt der EuGH fest. Er verwies unter anderem auf Taucherarbeiten im Bereich der Biologie, der Archäologie, des Tourismus und kriminalpolizeilicher Ermittlungen. Auch das Beschäftigungsverbot bei Arbeiten in Druckluft schließe Frauen aus, ohne eine individuelle Beurteilung zuzulassen, urteilte der Gerichtshof. (APA)