Ein Sprecher der Telekom sagte, die beiden Verfahren in den USA und Deutschland seien wegen der unterschiedlichen Rechtssysteme nicht miteinander zu vergleichen. Forderungen nach einem Vergleichsangebot wies er zurück. Am Wochenende hatte die Telekom mitgeteilt, dass sie sich in den USA auf einen Vergleich verständigt habe. Die Vereinbarung bedeute aber keine Anerkennung eines Fehlverhaltens. Sie umfasst alle Ansprüche, die in den USA im Zusammenhang mit dem öffentlichen Kaufangebot von T-Aktien im Juni 2000 geltend gemacht wurden.
In Deutschland hatten zahlreiche Anleger wegen angeblicher unrichtiger Angaben im Börsenprospekt eine Schadenersatzklage gegen die Telekom angestrengt. Es es das größte zivilrechtliche Verfahren, das jemals gegen ein deutsches Unternehmen angestrengt wurde. Hintergrund ist die umstrittene Immobilienbewertung der Telekom. Ein halbes Jahr nach der Platzierung eines Aktienpaktes hatte Europas größter Telekommunikationskonzern 2001 sein Immobilienvermögen um rund 3 Mrd. Euro abgewertet. Die Wertberichtigung ließ den Kurs der T-Aktie weiter einbrechen.
Rechtsanwälte wie Aktionärsschützer glauben, dass sich mit dem Vergleich in den USA der Druck auf die Telekom in Deutschland erhöhen könnte. Die deutschen Anleger würden sich fragen, warum sie anders behandelt werden sollen als die amerikanischen Anleger, teilte die Kanzlei Rotter in München mit. Der Vergleich in den USA sei praktisch als ein Schuldeingeständnis zu werten.