Das sieht zumindest ein im Finanzministerium ausgearbeiteter Entwurf für eine Bundesbeteiligungs- und Management-AG (BBMG) vor, der im ÖVP-Klub bereits präsentiert wurde.
Demnach wurde ein von der ÖIAG im März 2004 konzipiertes Papier erweitert und enthält neben Verstaatlichten-Altlasten wie den Verpflichtungen gegenüber den VEW-Pensionisten und der GKB-Bergbau (ehemals Bergbauholding, Erzberg) nunmehr auch Verbund, ÖBB und Asfinag.
BBMG im Finanzministerium angesiedelt
Das Pikante an Grassers Konstruktion: Die BBMG würde nicht bei Vizekanzler Hubert Gorbach zum Infrastrukturministerium, sondern zum Finanzministerium ressortieren, erfuhr DER STANDARD aus Regierungskreisen.
Damit wäre nicht nur der Infrastrukturminister die beiden wichtigsten Verkehrsgesellschaften los, sondern auch Wirtschaftsminister Martin Bartenstein die Verbundgesellschaft.
Streit ist programmiert: Vizekanzler Hubert Gorbach weiß zwar, dass die Errichtung dieser BBMG im Koalitionspapier festgeschrieben ist, in welchem Ressort allerdings nicht. Nicht enthalten ist darin außerdem die Asfinag, weil deren "verkehrspolitische Weichen" ebenso wenig gestellt seien, wie jene bei der ÖBB.
"Beginn eines Diskussionsprozesses"
"Diesem Vorschlag kann niemand zustimmen", sagt ein hoher Beamter zum STANDARD, "das ist Unfug." Gorbach selbst gibt sich betont moderat: "Das ist der Beginn eines Diskussionsprozesses", lässt er ausrichten, die Causa habe keine Priorität. Außerdem sei zu bezweifeln, dass die Infrastrukturholding überhaupt noch in dieser Legislaturperiode komme.
Auf Widerstand stößt auch die Ausgliederung des Bundesanteils am Verbund aus dem Wirtschaftsministerium, wenngleich sich dies manche ÖVPler vorstellen können. Dann nämlich, wenn Martin Bartenstein Eigentümerrechte für die BBMG bekäme.
Der Verbund könnte Grasser freilich zur Fußangel werden, denn laut Elektrizitätswirtschaftsgesetz (Elwog) muss der Bund 51 Prozent am Verbund halten. "Damit ist das Ministerium gemeint und nicht irgendeine Beteiligungsholding", sagt ein mit der Materie Vertrauter. Eine Änderung des Elwog aber braucht eine Verfassungsmehrheit, also die Zustimmung der SPÖ.
SPÖ-Bedingungen
Die wäre prinzipiell möglich, ist eine Infrastrukturholding doch seit Jahren das SP-Gegenrezept zum ÖIAG-Abverkauf. Die SPÖ knüpft ihren Sanctus allerdings an zwei Bedingungen: Der Bund darf Mehrheitsbeteiligungen nicht unter 50 Prozent reduzieren und Minderheitsanteile wie die 25 Prozent an der Telekom nicht verkaufen, skizziert ein hochrangiger SPÖ-Funktionär die Marschrichtung.