Mehr bedingte Entlassungen als Möglichkeit einer Rückfallprävention zu fordern, ist grundsätzlich zu befürworten, nur fehlt gleichzeitig die Forderung nach entsprechenden Voraussetzungen und Begleitmaßnahmen.

Primär muss man danach trachten, Betreuung und Behandlung von Straftätern im Vollzug zu gewährleisten, so dass es tatsächlich zu begründeten positiven Prognosen für die Zukunft in Freiheit kommen kann. Weiters müsste eine bedingte Entlassung mit einer Weisung verbunden werden, die eine Betreuung und nach Bedarf Behandlung nach der Haft nach sich zieht, unter anderem mit Maßnahmen wie Bewährungshilfe, forensische Nachbetreuung, Antigewalttraining oder andere Therapien.

Mehr Ressourcen

Dieser Bedingungszusammenhang lässt ein gewisses Maß an Beobachtung und Kontrolle zu und nimmt den Täter zugleich in die Pflicht, sich wohl zu verhalten, andernfalls die Entlassung widerrufen werden muss. Diese Vorgangsweise ist aber unabdingbar auch damit verbunden, dass die notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden.

Wenn früher Behandelbarkeit die Ausnahme war, so gilt dies heute für die Unbehandelbarkeit. Ein Risiko kann allenfalls "verkraftbar" werden, wenn nach dem Stand der heutigen Wissenschaft alles getan wird, um Täter vor weiteren Taten abzuhalten. Alles andere ist unseriös und zynisch gegenüber tatsächlichen und potenziellen Opfern!