Wien - Vergangene Woche hat der Finanzausschuss des Nationalrats grünes Licht für eine weitere Form der betrieblichen Altersversorgung gegeben. Geht der entsprechende Gesetzesentwurf durch, so wird der "zweiten Säule" der Altersvorsorge (in Form von betrieblichen und überbetrieblichen Pensionskassen) gleichsam ein drittes Bein dazu gestellt: Das neue Produkt heißt "Betriebliche Kollektivversicherung" und öffnet den Versicherungsunternehmen den Weg ins Pensionskassengeschäft.

Notwendig sind die gesetzlichen Änderungen (auch das Pensionskassengesetz wird demnächst novelliert), weil Österreich im Lauf des heurigen Jahres jene EU-Pensionsfonds-Richtlinie in ein nationales Gesetz gießen muss, die die Öffnung des Pensionskassengeschäfts vorschreibt. Und: Sind diese Richtlinien einmal umgesetzt, so steht den österreichischen Pensionskassen der Weg ins EU-Ausland frei, umgekehrt werden ausländische Unternehmen auf den österreichischen Markt kommen.

Die neuen Vorsorgeprodukte basieren, vereinfacht dargestellt, auf Lebensversicherungsverträgen, mit denen Arbeitgeber alle Beschäftigten ihres Unternehmens absichern können. "Mit der Kollektivversicherung wird eine langjährige Forderung von uns erfüllt: Die Idee, eine Alternative zu den Pensionskassen zu schaffen, ist okay", sagte Kurt Bednar vom Beratungsunternehmen Mercer, das auf Pensionskassenlösungen spezialisiert ist. Bednar ist auch Sprecher des "Schutzverbandes der in Pensionskassen veranlagten Unternehmen". Die Entwicklung gehe in die "richtige Richtung".

Ruf nach Transparenz

Allerdings vermisst Bednar genau spezifizierte Auflagen für die Versicherungsunternehmen: "Die Pensionskassen haben auf die harte Tour lernen müssen, dass sie ganz exakt über ihre Geschäfte und Veranlagungen berichten und informieren müssen. Dagegen ist für die Kollektivversicherung ein Veranlagungsausschuss vorgesehen, in dem auch die Sozialpartner vertreten sind. Das ist eine Verpolitisierung und ein falscher Schritt." Statt Sozialpartnern will der Berater lieber "Betroffene" in dem Gremium vertreten wissen. Genaue Vorschriften sollten den Anbietern der Kollektivversicherung auch in Bezug auf ihre Veranlagung gemacht werden: Während die Pensionskassen künftig maximal 70 Prozent des Kapitals in Aktien anlegen dürfen, fehle es bei den Versicherungsunternehmen in diesem Punkt "völlig an Transparenz".

Er, Bednar, rechne jedenfalls damit, dass der Markt für die Altersvorsorge aufgrund der neuen gesetzlichen Regelung "völlig aufgemischt wird". Und angesichts der Finanzierungslücke der staatlichen ASVG "wird die berufliche Vorsorge in Österreich in drei bis fünf Jahren verpflichtend sein." (Renate Graber, DER STANDARD Printausgabe 28.01.2005)