Das Berufungsgericht entschied nun, es seien im September 2003 fälschlicherweise einige Teile der Klage abgewiesen worden. Der zuständige Richter hatte damals argumentiert, es fehlten Informationen, die den Zusammenhang zwischen den Krankheiten der Kläger und dem Essen von McDonald's-Produkten belegten. Die Abweisung einiger anderer Teile der Klage bestätigte das Berufungsgericht indes.
Furcht vor einer neuen Klagewelle
Wie das Gericht mitteilte, könnten Belege für die Krankheiten nachgereicht werden. McDonald's geht nach eigenen Angaben weiterhin davon aus, dass die Klage abgewiesen werde. "Wie wir stets gesagt haben spricht der gesunde Menschenverstand dafür, dass dieser konkrete Fall keinen Sinn macht", hieß es in einer Firmenmitteilung.