Im Streit zwischen privaten und öffentlichen
Sendern über die deutschen Rundfunkgebühren hat sich die
EU-Kommission nach Angaben eines Sprechers auch intern noch nicht
festgelegt. Der Sprecher von Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes wies
am Montag in Brüssel einen Bericht des "Handelsblatts" zurück, wonach
Kroes im Februar die Gebühren als Beihilfe einstufen und damit den
strengen EU-Regeln für Staatssubventionen unterwerfen wolle.
"Die Kommissarin hat sich mit dem Fall noch gar nicht
beschäftigt", sagte ihr Sprecher. Es gebe noch keine Vorfestlegung.
Die EU-Wettbewerbsbehörde prüfe intern weiter die
Gebührenfinanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender, über die sich
private Konkurrenten mehrfach beschwert haben.
Die Kommission prüfe nach einer Beschwerde des Verbandes Privater
Rundfunk und Telekommunikation, ob es sich bei den Gebühren um
Staatsbeihilfen handele und ob diese mit EU-Recht vereinbar seien.
Wann die interne Vorprüfung abgeschlossen sei, lasse sich noch nicht
sagen.
Offizielles Prüfverfahren
Das "Handelsblatt" zitierte aus Kommissionskreisen dagegen, Kroes
wolle dazu noch im Februar eine Mitteilung an die Bundesregierung
schicken, in der sie die Gebühren als Beihilfe einstufe.
Kroes' Sprecher sagte, falls es Zweifel an der Finanzierung gebe,
werde die Kommission zu gegebener Zeit ein offizielles Prüfverfahren
eröffnen.
Die Kommission untersucht unter anderem, inwieweit neue
Online-Angebote der Sender mit ihrem allgemeinen, durch Gebühren
finanzierten Auftrag vereinbar sind oder ob damit eine Konkurrenz zu
privaten Sendern entgegen der EU-Vorschriften staatlich finanziert
wird. In einigen anderen EU-Ländern ist die EU-Kommission bereits
gegen die staatliche Finanzierung von Rundfunkgebühren vorgegangen.
Der deutsche Fall ist aus Sicht von EU-Wettbewerbsexperten auch
deshalb kompliziert, weil die Rundfunkanstalten ihr Geld nicht vom
Staat, sondern über staatlich festgelegte Gebühren von ihren
Zuschauern bekommen. (APA)