Abgeordnete der NPD im sächsischen Landtag haben braune Parolen von sich gegeben und versucht, den Holocaust zu relativieren. Und schon wird der Ruf nach dem Verfassungsgericht laut. Die PDS und der sächsische Ministerpräsident Georg Milbradt (CDU) können sich vorstellen, noch einmal ein Verbotsverfahren gegen die NPD, die mit zwölf Mandataren im Landesparlament vertreten ist, einzuleiten. Zwar ist es richtig und wichtig, dass die Parteien Abscheu und Empörung über die NPD kundtun. Doch wer erneut und reflexartig ein Verbot der NPD fordert, macht es sich zu einfach.

Schon einmal ist eine große demokratische Koalition aus deutscher Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat vor dem Höchstgericht gescheitert. Im März 2003 stellte das Verfassungsgericht das Verbotsverfahren ein, weil die NPD von so vielen Spitzeln des Verfassungsschutzes unterwandert war, dass die Richter ein faires Verfahren nicht mehr gewährleistet sahen. Denn die Hürden für ein Parteienverbot in Deutschland sind hoch - auch wenn das im Fall von rechtsextremen Parteien schmerzlich erscheint. Zwei Jahre danach gibt es keine neue Erkenntnisse über die "Nationaldemokraten". Außerdem gilt damals wie heute: Ein Verbot würde die NPD-Leute zu Märtyrern machen und ihnen womöglich noch mehr Zulauf verschaffen. Zudem könnten die rechten Recken eine neue Partei gründen und so ein drohendes Verbot umgehen.

Der Kampf gegen Rechts muss in den Parlamenten stattfinden, aber auch in den Schulen, in Jugendklubs und bei Wahlkämpfen. Nicht allein die hohe Politik in Berlin ist gefragt. So wichtig wie klare Worte der Bundesregierung sind die Argumente der Lokalpolitiker und Parteifunktionäre vor Ort. Auch wenn es mühsam ist - die Auseinandersetzung mit der NPD und anderen extremen Parteien muss politisch geführt werden und darf von den Parteien nicht an ein Gericht delegiert werden. (DER STANDARD, Print-Ausgabe, 24.1.2005)