Wien - Es gibt viele Bereiche, in denen sich die Konventsmitglieder nicht einigen konnten. Auch nach dem Textentwurf von Präsident Franz Fiedler bleiben die strittigen Punkte bestehen. Die gravierendsten sind:

Die Kompetenzverteilung

Hier stehen einander zwei Extrempositionen gegenüber. Zwar basiert sowohl der Textentwurf von Konventspräsident Franz Fiedler als auch das Papier der Landeshauptleutekonferenz auf dem so genannten "Dreisäulenmodell", die Kompetenzausstattung der drei Zuständigkeitsbereiche "Bund", "Länder", sowie "Bund und Länder" könnte aber kaum unterschiedlicher sein. Während Fiedler die Bereiche "Bildung", "Umweltschutz", "Energie- und Verkehrswesen" dem Bund zuschreibt, wollen die Ländervertreter hier zumindest teilweise mitreden.

Außerdem fordern die Länder-Vertreter eine Art Vetorecht gegen Finanzausgleich und Steuerreform. Damit könnte eine Phalanx von drei Bundesländern trotz Zustimmung des Bundesrates, eine Steuerreform blockieren.

Die Grundrechte

Es besteht Konsens, dass die Verfassung einen Grundrechtskatalog enthalten soll. Die Einklagbarkeit bleibt aber umstritten. Nach Fiedlers Entwurf könnte der Verfassungsgerichtshof gegen Untätigkeit des Gesetzgebers vorgehen.

Die Kontrollrechte

Keine Einigung gibt es über die Einberufung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses als Minderheitenrecht. Im Fiedler-Entwurf wird hier auf die Geschäftsordnung des Nationalrates verwiesen, wo eine entsprechende Regelung zu beschließen sei. Darüber wird allerdings wieder mit Mehrheitsbeschluss entschieden.

Die Präambel

Lange war sie überhaupt strittig. Später ging es darum, ob ein Verweis auf Gott oder die Schöpfung Platz finden soll. Im Fiedler-Entwurf gibt es eine Einleitung, Südtirol wird darin zum Leidwesen Khols nicht erwähnt. (kmo/DER STANDARD, Printausgabe, 22./23.1.2005)