München – In der Spurenfrage beim Mordfall Rudolph Moshammer hat die Münchner Rechtsmedizinerin Katja Anslinger dem bayerischen Innenminister Günther Beckstein (CSU) widersprochen.

Nicht eine Schweißspur, sondern Hautschuppen am Tatwerkzeug hätten den 25-jährigen Täter überführt, sagte Anslinger am Donnerstag in München.

DNA nur in Zellen mit Zellkern enthalten

Denn DNA sei nur in Zellen mit Zellkern enthalten, nicht aber in der Schweiß-Ausdünstung. "Schweißspur ist deshalb der total falsche Ausdruck." Beckstein hatte dagegen am Vortag erklärt, eine unsichtbare Schweißspur habe den mutmaßlichen Moshammers Mörder überführt.

Wenn man einen Gegenstand fest anfasse, blieben Hautschuppen – oder noch genauer: Oberhautzellen – daran hängen, erläuterte Anslinger. Solche Hautschuppen seien auch an dem Kabel gefunden worden, mit dem Moshammer ermordet wurde. Mit diesen Hautschuppen habe man dann die DNA des mutmaßlichen Täters feststellen können.

Auch Speichel enthält keine DNA

Im Übrigen enthalte auch Speichel keine DNA, aber im Speichel seien Zellen der Mundschleimhaut, aus denen man die DNA gewinnen könne. Insofern sei es auch falsch, von einer Speichelspur zu sprechen.(APA)