O.C., California: Was auf uns zukommt, gefällt auf Anhieb: Ein sturzbetrunkenes Mädchen landet vor dem Elternhaus ...
Redaktion
,
"Glaubwürdiger, lustiger und bewegender" als Melrose Place oder die meisten anderen ihrer Vorgänger" ist die neue Jugendserie O.C., California, lobte die Süddeutsche Zeitung. "Die beste Jugendserie seit Jahren", Mittwochabend auf Pro Sieben. Im Produktionsland Amerika schauten regelmäßig fast zehn Millionen. Was auf uns zukommt, gefällt auf Anhieb: Ein sturzbetrunkenes Mädchen landet vor dem Elternhaus, die Freundinnen kichern und laufen davon.
Eine Mutter verführt den Ex der Tochter, ein Vater wird in inniger Umarmung mit einem Mitarbeiter ertappt. Auf den Partys wird gekokst, was das Zeug hält. Die Welt der Reichen und Schönen, wie sie den Bach runtergeht, zu sehen in zynischer Abbildung, so soll es sein. Im ORF läuft O.C. übrigens bereits seit 15. Jänner. Die Serie entsprechend anzukündigen hat man offenbar vergessen, womit wohl ein weiteres Beispiel ungeschickter Programmpolitik und verfehlter Marketingstrategien geliefert wird.
Ob der Samstagnachmittag tatsächlich der beste Sendeplatz für dieses sicher nicht ganz billige Kleinod ist, darüber ließe sich diskutieren. Zumal Ausfälle vorprogrammiert sind. Vergessen wir nicht: Skiübertragungen braucht das Land. Nach Serienstart gibt es O.C. an kaum zwei Wochenenden hintereinander, was Seherbindung nachhaltig verhindert.
Was wird passieren? Bald werden die Quoten im Keller sein, dann landet die Serie im Mitternachtsprogramm und stattdessen gibt es eine neue Show mit Christian Clerici oder Arabella Kiesbauer. (prie/DER STANDARD; Printausgabe, 20.1.2006=
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.