Alexander Wrabetz, Kaufmännischer Direktor des ORF, überraschte die Branche Anfang November: "Wir werden keine Beschwerde einlegen, weil wir das nicht für sinnvoll erachten. Das Urteil ist gut begründet." Der Bundeskommunikationssenat hatte die Medienbehörde darin bestärkt, dass der ORF vier Radiofrequenzen in Linz wegen Doppelversorgung von Gebieten abgeben muss. Betroffen: Ö3, Ö1, FM4 und Radio Oberösterreich vom Freinberg. Privatradios dürfen noch länger hoffen, dass die Frequenzen ausgeschrieben werden: Die Anstalt berief "aus grundsätzlichen Überlegungen" doch beim Verwaltungsgerichtshof, bestätigt Wrabetz nun dem STANDARD. Experten sehen weitere Doppelversorgungen. (fid/DER STANDARD; Printausgabe, 20.1.2005)