Erleichterungen geplant
Bisher konnte es bei Studenten, die zwei Studien belegt hatten, in bestimmten Fällen Probleme beim Bezug der Studienbeihilfe für ein weiterführendes Studiums (z.B. Doktoratsstudium) geben. Mit den neuen Regelungen soll ein Zweitstudium nun prinzipiell kein Hindernis für die Förderung darstellen.
Erleichterungen sind auch bei den Studienabschluss-Stipendien geplant: Bisher musste die Förderung ausnahmslos zurückgezahlt werden, wenn nicht bis zu einem bestimmten Zeitpunkt das Studium abgeschlossen wurde, was beispielsweise bei Krankheit zu Härtefällen führen konnte. Nun soll die Nachweispflicht des Studienabschlusses bei Vorliegen wichtiger Gründe verlängert werden.
Verzögerte Auszahlung
Die Auslandsstudienbeihilfe, die im vergangenen Studienjahr 2.270 Studierende erhielten, soll künftig bereits ab dem dritten Semester beziehbar sein, bisher war dies erst ab dem fünften Semester möglich. Darüber hinaus ist bei Auslandsstudien keine Inskriptionsbestätigung im Ausland mehr vorgesehen. Bisher habe die Erbringung dieses Nachweises oft lange gedauert und zu Verzögerungen bei der Auszahlung der Beihilfe geführt habe, heißt es seitens des Ministeriums.