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Die Fußball-Bundesliga kann sich nicht noch einen Konkurs wie den des FC Tirol leisten, in dem es um rund 50 Millionen Euro anerkannter Gläubigerforderungen geht. Die am Montag am Innsbrucker Oberlandesgericht ergangenen, nicht rechtskräftigen Urteile enthalten auch ein eindeutiges Signal an die Kontrollinstanzen der Liga, nicht noch einmal eine Lizenz zu erteilen, sobald die Zahlungsunfähigkeit eines Klubs erkennbar ist.

Die drei Angeklagten, Expräsident Othmar Bruckmüller, Expräsident Martin Kerscher und Exmanager Martin Hochstaffl, wurden allesamt der grob fahrlässigen Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen schuldig gesprochen. Früher hieß das Vergehen Krida. Kerscher und Bruckmüller erhielten je neun Monate, Hochstaffl ein Jahr bedingt. Gemessen an der vom Staatsanwalt gewählten Form und Härte der Anklage und am Strafrahmen (ein Jahr, wegen der Schadenssumme auf zwei Jahre erhöht) sind die Urteile im juristischen Sinne hart, Kerscher und Bruckmüller meldeten Nichtigkeit und Berufung an, Hochstaffl, der sich Bedenkzeit erbat, hat ein Verfahren wegen Betrug im Zusammenhang mit seiner Firma Global vor sich. Die juristische Wertung erfolgte also durchaus "systemkonform".

Die Frage nach der gesellschaftlichen Beurteilung, etwa die Verhältnismäßigkeit im Vergleich mit Bagatelldiebstählen, muss unbeantwortet bleiben. Der nun anstehende, auf den Strafprozess folgende Zivilprozess wird vielleicht den Spielern die offenen Gehälter zuerkennen. Die Sanierung der Branche kann nur über den Wiederaufbau der Glaubwürdigkeit für Fans und Wirtschaftspartner gehen, über die Installierung von Berufsprofilen für Manager. Nicht über gefühliges Gefasel von Urgesteinen und Hand-aufs-Herz-Patrioten. (DER STANDARD, Print-Ausgabe, 12.1.2005)