Die drei Angeklagten, Expräsident Othmar Bruckmüller, Expräsident Martin Kerscher und Exmanager Martin Hochstaffl, wurden allesamt der grob fahrlässigen Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen schuldig gesprochen. Früher hieß das Vergehen Krida. Kerscher und Bruckmüller erhielten je neun Monate, Hochstaffl ein Jahr bedingt. Gemessen an der vom Staatsanwalt gewählten Form und Härte der Anklage und am Strafrahmen (ein Jahr, wegen der Schadenssumme auf zwei Jahre erhöht) sind die Urteile im juristischen Sinne hart, Kerscher und Bruckmüller meldeten Nichtigkeit und Berufung an, Hochstaffl, der sich Bedenkzeit erbat, hat ein Verfahren wegen Betrug im Zusammenhang mit seiner Firma Global vor sich. Die juristische Wertung erfolgte also durchaus "systemkonform".
Wirtschaft
Wiederaufbau
Nach dem FC-Tirol-Prozess: Die Sanierung der Branche kann nur über den Wiederaufbau der Glaubwürdigkeit für Fans und Wirtschaftspartner gehen - Kommentar von Johann Skocek