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Bertha von Suttner
Foto: Archiv
Wien - Das kommende Jahr bringt eine Reihe von Verteuerungen und Belastungen, aber auch Jubiläen. Neben dem 100. Jahrestag des Friedensnobelpreises für Bertha von Suttner ist der 50. Jahrestag des Staatsvertrags ein Höhepunkt. Bertha Freifrau von Suttner, geb. Gräfin Kinsky (1843-1914), war die Sekretärin Alfred Nobels und setzte sich für die Friedensidee unter anderem in ihrem Roman "Die Waffen nieder" ein. Dafür erhielt sie 1905 als erste Frau den Friedensnobelpreis. Sie war die Begründerin und Vorsitzende der österreichischen "Gesellschaft der Friedensfreunde", Mitbegründerin der "Deutschen Friedensgesellschaft" und Herausgeberin der ersten deutschen Friedenszeitung "Die Waffen nieder".

Wahlen

2005 ist bundesweit keine Wahl geplant, in der Steiermark und im Burgenland müssen spätestens im Herbst neue Landtage gewählt werden. Möglicherweise zieht auch Wien seine Landtags- und Gemeinderatswahl vom Frühjahr 2006 auf den Herbst 2005 vor. Außerdem finden im Frühjahr drei Gemeinderatswahlen (Steiermark, Vorarlberg, Niederösterreich) sowie die Wirtschaftskammer-Wahl und die Wahl zur Österreichischen HochschülerInnenschaft (ÖH) statt.

Belastungen

Die Krankenversicherung wird teurer, die Selbstbehalte bei Brillen und Kontaktlinsen werden ebenso angehoben wie die Tabaksteuer. Die Rezeptgebühr wird 2005 geringfügig von 4,35 auf 4,45 Euro erhöht. Der Spitalskostenbeitrag, der pro Aufenthaltstag im Spital gezahlt werden muss, wird in den meisten Bundesländern angehoben. Darüberhinaus werden für die Versicherten auch Kuren und Heilbehelfe teurer.

Außerstreitverfahren

Diese sollen ab dem Jahr 2005 rascher und einfacher ablaufen. Bei Außerstreitverfahren geht es um Erbschaften, einvernehmliche Scheidungen, Vermögensaufteilung, Unterhalts-, Obsorge- und Vaterschaftsfragen, Adoptionen, Grundbuchs- und Firmenbuchangelegenheiten etc. Das Verfahren wurde so weit wie möglich von Formalismen befreit. Die richterliche Anleitungs- und Belehrungspflicht wurde verstärkt. Und es wurde ermöglicht, das Verfahren nicht nur juristisch zu erledigen, sondern z.B. in der Mediation oder vor einer Familienberatungsstelle im Gespräch gemeinsame Lösungen zu finden. Letztlich doch nicht gekommen ist eine in diesem Zusammenhang lange diskutierte Neuerung - nämlich die Anwaltspflicht für Scheidungsverfahren. (APA/red)