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Welche Informationen werden künftig auf der e-card gespeichert werden?

foto: apa/schneider
Wien - Nach dem Start des Probebetriebes für die Gesundheits-Chipkarte, wird diskutiert, welche Daten auf der e-card gespeichert werden sollen. So könnten neben den Gesunheitsdaten auch Informationen über eine Vertrauensperson, die im Notfall zu informieren ist, gespeichert werden.

Geht es nach Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat, so sollen zusätzliche Daten nur freiwillig gespeichert werden können: "Verpflichtet wird mit Sicherheit niemand dazu", so Rauch-Kallat im Ö1-Radio. Sollte sich aber jemand dafür entscheiden, gehe es um zweierlei Informationen: um Gesundheitsdaten und um spezielle Informationen für den Arzt. Rauch-Kallat nennt als Beispiel "Impfungen, um den Impfpass zu ersetzen, Allergien, Unverträglichkeiten, ansteckende Krankheiten - dabei ist die Frage, ob das jemand möchte oder nicht."

Der zweite Punkt betreffe Information über jene Person oder Personen, die im Notfall verständigt werden sollen. "Wer ist berechtigt, Auskünfte über meinen Gesundheitszustand zu erhalten, für den Fall dass ich bewusstlos bin, dass ich im Koma liege", erläutert Rauch-Kallat.

Rauch-Kallat: Jeder kann selbst entscheiden

Derzeit werde erhoben, welche Daten für die Speicherung in Frage kommen, sagt die Gesundheitsministerin. Jeder könne dann selbst entscheiden, was auf die Gesundheits-Chipkarte kommt. Dabei müsse die Einwilligung des Patienten in irgendeiner Form bestätigt werden.

Ungeklärt bleibt jedoch die Frage, wer diese Daten auf der E-Card speichern soll und ob für die zusätzliche Speicherleistungen eine Gebühr eingehoben werden soll. Bis 2006 solle es die Speichermöglichkeit aber geben, so Rauch-Kallat. (red)