Geht es nach Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat, so sollen zusätzliche Daten nur freiwillig gespeichert werden können: "Verpflichtet wird mit Sicherheit niemand dazu", so Rauch-Kallat im Ö1-Radio. Sollte sich aber jemand dafür entscheiden, gehe es um zweierlei Informationen: um Gesundheitsdaten und um spezielle Informationen für den Arzt. Rauch-Kallat nennt als Beispiel "Impfungen, um den Impfpass zu ersetzen, Allergien, Unverträglichkeiten, ansteckende Krankheiten - dabei ist die Frage, ob das jemand möchte oder nicht."
Der zweite Punkt betreffe Information über jene Person oder Personen, die im Notfall verständigt werden sollen. "Wer ist berechtigt, Auskünfte über meinen Gesundheitszustand zu erhalten, für den Fall dass ich bewusstlos bin, dass ich im Koma liege", erläutert Rauch-Kallat.
Rauch-Kallat: Jeder kann selbst entscheiden
Derzeit werde erhoben, welche Daten für die Speicherung in Frage kommen, sagt die Gesundheitsministerin. Jeder könne dann selbst entscheiden, was auf die Gesundheits-Chipkarte kommt. Dabei müsse die Einwilligung des Patienten in irgendeiner Form bestätigt werden.