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Kommissar Vladimir Spidla ist nicht begeistert, die fünf Staaten vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen zu müssen.

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Brüssel - Die EU-Kommission klagt Österreich und vier weitere Mitgliedstaaten wegen fehlender Umsetzung des EU-Antidiskriminierungsrechts vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Wie die Kommission am Montag mitteilte, haben Österreich, Deutschland, Finnland, Griechenland und Luxemburg die EU-Richtlinie über den gleichberechtigten Zugang zur Beschäftigung bis heute überhaupt nicht oder nur teilweise in nationales Recht übernommen.

"Unmut"

Die Richtlinie untersagt eine Diskriminierung auf Grund des Alters, einer Behinderung, der Religion und der sexuellen Orientierung in Beschäftigung und bei der Berufsausbildung. Sie hätte bis Dezember 2003 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Der für Soziales und Beschäftigung zuständige Kommissar Vladimir Spidla äußerte "seinen Unmut", die genannten Staaten vor dem EuGH verklagen zu müssen. Ein positives Signal sei hingegen, dass "viele Mitgliedstaaten, insbesondere die meisten der neu beigetretenen Länder, sich konkret um die fristgerechte Umsetzung der Antidiskriminierungsvorgaben bemüht haben", erklärte Spidla.

Vertragsverletzungsverfahren

Nur Frankreich, Spanien, Italien und Schweden hatten die Richtlinie bis zum gesetzten Termin voll in ihr nationales Recht umgesetzt, so dass die Kommission Vertragsverletzungsverfahren gegen die übrigen Mitgliedstaaten einleitete. Im Juli hatte die EU-Kommission gegen die fünf genannten Staaten den zweiten Schritt im Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. (APA)