Brüssel klagt Österreich: EU-Richtlinie nicht umgesetzt
Kommissar Spidla äußert "Unmut", dass insgesamt fünf Staaten wegen fehlender Umsetzung der Anti- Diskriminierungsrichtlinie verklagt werden müssen
Redaktion
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Brüssel - Die EU-Kommission klagt Österreich und vier
weitere Mitgliedstaaten wegen fehlender Umsetzung des
EU-Antidiskriminierungsrechts vor den Europäischen Gerichtshof
(EuGH). Wie die Kommission am Montag mitteilte, haben Österreich,
Deutschland, Finnland, Griechenland und Luxemburg die EU-Richtlinie
über den gleichberechtigten Zugang zur Beschäftigung bis heute
überhaupt nicht oder nur teilweise in nationales Recht übernommen.
"Unmut"
Die Richtlinie untersagt eine Diskriminierung auf Grund des
Alters, einer Behinderung, der Religion und der sexuellen
Orientierung in Beschäftigung und bei der Berufsausbildung. Sie hätte
bis Dezember 2003 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Der
für Soziales und Beschäftigung zuständige Kommissar Vladimir Spidla
äußerte "seinen Unmut", die genannten Staaten vor dem EuGH verklagen
zu müssen. Ein positives Signal sei hingegen, dass "viele
Mitgliedstaaten, insbesondere die meisten der neu beigetretenen
Länder, sich konkret um die fristgerechte Umsetzung der
Antidiskriminierungsvorgaben bemüht haben", erklärte Spidla.
Vertragsverletzungsverfahren
Nur Frankreich, Spanien, Italien und Schweden hatten die
Richtlinie bis zum gesetzten Termin voll in ihr nationales Recht
umgesetzt, so dass die Kommission Vertragsverletzungsverfahren gegen
die übrigen Mitgliedstaaten einleitete. Im Juli hatte die
EU-Kommission gegen die fünf genannten Staaten den zweiten Schritt im
Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. (APA)
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