Wien - Eine Volksabstimmung über eine EU-Erweiterung in Richtung Türkei ist in Österreich nach Ansicht des Verfassungsrechtlers Theo Öhlinger grundsätzlich möglich - allerdings erst nach Abschluss der Beitrittsverhandlungen. Es sei unter Experten zwar umstritten, ob auch ein völkerrechtlicher Vertrag - um einen solchen würde es sich handeln - Gegenstand eines Referendums sein kann.

Vor einem ähnlichen Problem sei man aber auch 1994 bei der Volksabstimmung über den EU-Beitritt Österreichs gestanden. Die Österreicher haben damals nicht über den Beitrittsvertrag selbst, sondern über die Ermächtigung zum Abschluss dieses Vertrags abgestimmt.

Gegenstand einer Volksabstimmung kann in Österreich jedes Gesetz sein, das zuvor vom Parlament beschlossen wurde. Verpflichtend ist eine Volksabstimmung bei einer Gesamtänderung der Bundesverfassung sowie im Fall einer von der Bundesversammlung eingeleiteten Absetzung des Bundespräsidenten.

Eine Volksabstimmung bindet den Gesetzgeber. Die Mehrheit der gültigen Stimmen ist dabei ausschlaggebend.

Unklar ist aber, ob über den EU-Beitritt der Türkei überhaupt eine Abstimmung abgehalten wird. Die FPÖ-Bundesparteiobfrau, Staatssekretärin Ursula Haubner, forderte deswegen, dass - nachdem innerhalb der Koalition Einigung in dieser Frage bestehe - die Abhaltung einer Volksabstimmung schon jetzt per Gesetz festgeschrieben werden soll. (APA)