Durch die Zollunion, die 1996 in Kraft getreten ist, fielen zwischen der EU und der Türkei die Zollschranken für bestimmte Warengruppen - etwa im Textilbereich - weg. Durch einen EU-Beitritt würde dies für alle Waren gelten. "Das ist der wesentliche Unterschied", sagt Sebastian Tschiderer vom Wiener Finanzministerium.

Wie der Experte erläutert, wird sich auch für österreichische Händler durch einen EU-Beitritt der Türkei einiges ändern: So seien keine Ursprungszeugnisse für Produkte mehr erforderlich. Der Warenverkehr könne damit viel formloser abgewickelt werden. Jetzt seien viele Dokumente erforderlich, um die Vorteile der Zollunion in Anspruch nehmen zu können.

Protokoll von 1973

Die Zollunion, die nach einer Vorbereitungszeit von immerhin 22 Jahren in Kraft getreten ist, umfasst - abgesehen vom Textilbereich - mehrere Sektoren nicht, die gerade für die türkische Wirtschaft wichtig sind, etwa die Landwirtschaft. Dafür sind Industriewaren inbegriffen.

Im Protokoll von 1973, das den Assoziationsvertrag mit der Türkei von 1963 präzisierte, wurde festgelegt, dass nach einer Übergangszeit von 22 Jahren auch Landwirtschaftsprodukte frei zirkulieren sollten. Auch nach einem EU-Beitritt der Türkei wird es Übergangsfristen und Ausnahmeregelungen geben.

Wettbewerbsbehörde arbeitet bereits

Die Türkei arbeitet schon daran, ihre Gesetzgebung mit der EU-Gesetzgebung in Einklang zu bringen. Dazu gehören in Handelsangelegenheiten Kontroll- und Schutzmaßnahmen bei Einfuhren aus der EU und Drittländern, Anwendung von mengenmäßigen Beschränkungen und Zollkontingenten und Schutz gegen subventionierte Einfuhren. Nach den Wettbewerbsregeln werden Beihilfen aus staatlichen Mitteln, die den Wettbewerb verhindern oder verfälschen, verboten. Es wurde auch schon eine Wettbewerbsbehörde eingerichtet. (DER STANDARD, Print-Ausgabe, 18./19.12.2004)