Wie der Experte erläutert, wird sich auch für österreichische Händler durch einen EU-Beitritt der Türkei einiges ändern: So seien keine Ursprungszeugnisse für Produkte mehr erforderlich. Der Warenverkehr könne damit viel formloser abgewickelt werden. Jetzt seien viele Dokumente erforderlich, um die Vorteile der Zollunion in Anspruch nehmen zu können.
Protokoll von 1973
Die Zollunion, die nach einer Vorbereitungszeit von immerhin 22 Jahren in Kraft getreten ist, umfasst - abgesehen vom Textilbereich - mehrere Sektoren nicht, die gerade für die türkische Wirtschaft wichtig sind, etwa die Landwirtschaft. Dafür sind Industriewaren inbegriffen.
Im Protokoll von 1973, das den Assoziationsvertrag mit der Türkei von 1963 präzisierte, wurde festgelegt, dass nach einer Übergangszeit von 22 Jahren auch Landwirtschaftsprodukte frei zirkulieren sollten. Auch nach einem EU-Beitritt der Türkei wird es Übergangsfristen und Ausnahmeregelungen geben.
Wettbewerbsbehörde arbeitet bereits