Zum Beginn des Wochenendes verwandelte sich Österreich in eine Rutschbahn Wien - Das Wetter zu belehren ist zwecklos. Schließlich sitzt an der Adresse office@salz amt.at niemand, der auf den Hinweis, dass man den "Guten Rutsch" a) nur im übertragenen Sinn und b) nicht vor Weihnachten wünscht, reagieren würde: Und so begab es sich, dass sich weite Teile Österreichs am Freitag als Rutschbahn präsentierten.

Kärnten: Grenzübergänge musten gesperrt werden

Durch die Straßenglätte verunglückten Fußgänger wie Autofahrer im ganzen Bundesgebiet. Es kam zu teils gravierenden Verzögerungen im Frühverkehr. In Kärnten mussten Autobahngrenzübergänge gesperrt werden. Streu-und Räumdienste hatten Hochbetrieb. In Wien wurde das Salzstreuverbot aufgehoben - doch auch für das (Weihnachtseinkaufs-)Wochenende ist keine Wetterbesserung in Sicht: Glatteisgefahr, Schnee und Schneeregen sind vor allem im Westen und bis ins Mostviertel zu erwarten.

Steiermark und Kärnten: Überwiegend niederschlagsfrei

In der Steiermark und Kärnten sollte es am Samstag dagegen überwiegend niederschlagsfrei bleiben. Im übrigen Bundesgebiet ist mit rutschigen Straßen durch Glatteis oder Schneeglätte zu rechnen.

Freitagfrüh meldeten die Rettungsdienste in der Stadt Salzburg binnen zweieinhalb Stunden knapp 60 Glatteiseinsätze. Allein 47 Rettungstransporte betrafen Fußgänger, die gestürzt waren. Die Verletzten erlitten meist Brüche, Gehirnerschütterungen oder Beckenprellungen.

Staus und Blechschäden

Auf den Straßen sah es österreichweit ähnlich aus: Staus und Blechschäden, aber auch Unfälle mit Personenschaden wurden aus allen Bundesländern gemeldet. Schuld hatte das Wetter oder die Straße. Ob Appelle, Geschwindigkeit und Abstände den äußeren Umständen anzupassen, überall gehört wurden, ist fraglich.

Haftung bei auf glatten Flächen

Fortbewegen wie Verunfallen auf glatten Flächen hat viel mit Haftung zu tun: Hausbesitzer, die über öffentlich zugängliche Wege verfügen, haben diese sicher begehbar zu halten. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, muss unter Umständen tief in die Tasche greifen: Anzeigen werden mit einer Geldstrafe bis zu 72 Euro geahndet. Kommt es auf Gehsteigen und Wegen zu Unfällen, können aber auch enorme Kosten für Schadenersatz anfallen. (rott, DER STANDARD Printausgabe 18/19.12.2004)