Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof
hat Rumänien am Freitag wegen harter Strafen gegen zwei Journalisten
verurteilt. Der EU-Beitrittskandidat habe damit das Recht auf freie
Meinungsäußerung verletzt, das in Artikel 10 der Europäischen
Menschenrechtskonvention festgelegt sei, hieß es in einer
Pressemitteilung.
Beleidigung und Verleumdung
Die beiden rumänischen Journalisten Constantin Cumpana und Radu
Mazare waren im Mai 1995 wegen Beleidigung und Verleumdung zu sieben
Monaten Gefängnis, einer Entschädigungszahlung und einem Jahr
Berufsverbot verurteilt worden. Sie hatten in der Stadt Konstanza
über eine Bestechungsaffäre berichtet und eine Richterin sowie einen
ehemaligen Vizebürgermeister beschuldigt, darin verwickelt zu sein.
Im November 1996 waren sie begnadigt worden.
Kritik an mangelnder Pressefreiheit
Die Europäische Union hat am vergangenen Dienstag die
Beitrittsverhandlungen mit Rumänien offiziell abgeschlossen. Das Land
war immer wieder wegen mangelnder Pressefreiheit kritisiert worden,
so auch im Bericht der EU-Kommission Mitte Oktober dieses Jahres. Der
designierte rumänische Präsident Traian Basescu hat nach seinem
Wahlsieg am Sonntag hingegen angekündigt, sich für den Schutz der "in
letzter Zeit verloren gegangenen" Pressefreiheit einsetzen zu wollen. (APA)