Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat Rumänien am Freitag wegen harter Strafen gegen zwei Journalisten verurteilt. Der EU-Beitrittskandidat habe damit das Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt, das in Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention festgelegt sei, hieß es in einer Pressemitteilung.

Beleidigung und Verleumdung

Die beiden rumänischen Journalisten Constantin Cumpana und Radu Mazare waren im Mai 1995 wegen Beleidigung und Verleumdung zu sieben Monaten Gefängnis, einer Entschädigungszahlung und einem Jahr Berufsverbot verurteilt worden. Sie hatten in der Stadt Konstanza über eine Bestechungsaffäre berichtet und eine Richterin sowie einen ehemaligen Vizebürgermeister beschuldigt, darin verwickelt zu sein. Im November 1996 waren sie begnadigt worden.

Kritik an mangelnder Pressefreiheit

Die Europäische Union hat am vergangenen Dienstag die Beitrittsverhandlungen mit Rumänien offiziell abgeschlossen. Das Land war immer wieder wegen mangelnder Pressefreiheit kritisiert worden, so auch im Bericht der EU-Kommission Mitte Oktober dieses Jahres. Der designierte rumänische Präsident Traian Basescu hat nach seinem Wahlsieg am Sonntag hingegen angekündigt, sich für den Schutz der "in letzter Zeit verloren gegangenen" Pressefreiheit einsetzen zu wollen. (APA)