Einspruch
Damit gab das Gericht in einem ersten Urteil der Bezirksregierung Düsseldorf Recht, die die Webseiten von Anbietern aus den USA wegen Volksverhetzung und Kriegsverherrlichung hatte sperren lassen. Dagegen hatten 13 Internet-Provider geklagt.
Argumentation
Zwar säßen die für die strafrechtlich relevanten Inhalte Verantwortlichen in den USA, aber der deutsche Mediendienste-Staatsvertrag gebe die Möglichkeit, gegen die Provider vorzugehen und zumindest technische Sperren einzurichten, erklärte die Bezirksregierung in einer ersten Reaktion. "Damit ist entschieden, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist." Sie hatte gegen insgesamt 76 Internet-Provider eine Sperrverfügung erlassen.
Ablauf