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Günter Wallraff

Foto: APA/dpa/Scheidemann
Das Hamburger Landgericht hat es dem Axel-Springer-Verlag verboten, den Schriftsteller Günter Wallraff als "Stasi-IM" (Informeller Mitarbeiter der DDR-Staatssicherheit, Anm.) zu bezeichnen.

Keines der vom Verlag als Beweismittel vorgelegten Dokumente könne beweisen, dass Wallraff "wissentlich und willentlich" für den DDR-Staatssicherheitsdienst tätig gewesen sei, erklärte der Vorsitzender Richter der Pressekammer, Andreas Buske, am Freitag. Gegen das Urteil ist noch Berufung beim Oberlandesgericht möglich, teilte eine Gerichtssprecherin mit.

Damit sei ein weiterer Versuch des Springer-Verlags gescheitert, "seinen ideologischen Erzgegener, der 1977 die Machenschaften der "Bild"-Zeitung aufdeckte, zu diskreditieren", heißt es in einer Aussendung des Rechtsanwalts Jipp.(APA/AP/red)