In der neuen EU-Verfassung, die frühestens 2006 in Kraft treten wird und erst noch von den allermeisten Mitgliedsländern ratifiziert werden muss, ist vorgesehen, dass die Union mit bestimmten Ländern eine spezielle Form der Partnerschaft eingehen kann, wenn diese nicht Mitglied der Gemeinschaft werden. Solche "Übereinkünfte" können "gegenseitige Rechte und Pflichten umfassen" und die Möglichkeiten zu gemeinsamem Vorgehen eröffnen.

Auf diesen Artikel 57 der EU-Verfassung als Lösung aus der Türkei-Lage wies auch der frühere französische Staatspräsident Valery Giscard d'Estaing in einem STANDARD-Beitrag am Samstag hin: Nach seiner Auffassung würde die Türkei das Konzept der politischen Union Europas sprengen.

Das Modell der deutschen Konservativen unter CDU-Parteichefin Angela Merkel von einer "privilegierten Partnerschaft" hingegen ist EU-verfassungsmäßig nicht vorgesehen. Daher hat Europas Volkspartei festgelegt, auf Artikel 57 einzuschwenken. (DER STANDARD, Printausgabe, 17.12.2004)