Oberhaus: Verstoßen gegen Menschenrechtskonvention - Verdächtige dürfen nicht auf unbestimmte Zeit inhaftiert werden
Redaktion
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London - Großbritannien verstößt mit seinen Antiterror-Gesetzen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Zu diesem Urteil gelangte die höchste richterliche Instanz im Vereinigten Königreich, das Oberhaus, am Donnerstag in London. Nach Ansicht der Lordrichter dürfen ausländische Terrorverdächtige nicht auf unbestimmte Zeit inhaftiert werden. Geklagt hatten neun Männer, die seit mehreren Jahren ohne Anklage im Londoner Belmarsh-Gefängnis einsitzen.
Das Gefängnis wird von Menschenrechtsorganisationen als "britisches Guantanamo Bay" bezeichnet. Die "drakonischen" Maßnahmen der Regierung seien mit den europäischen Menschenrechtsgesetzen nicht vereinbar, und die Regierung müsse die Gerichtskosten tragen, hieß es in dem Urteil.
Von Blunkett durchgesetzt
Die umstrittenen Antiterror-Gesetze hatte der am Mittwoch zurückgetretene Innenminister David Blunkett nach den Anschlägen vom 11. September in New York und Washington durchgesetzt. Die Inhaftierten bleiben nach Angaben des britischen Innenministeriums zunächst im Gefängnis. Über ihr weiteres Schicksal müsse nun das Parlament entscheiden, hieß es.
Die Entscheidung bedeutet eine Schlappe für die Labour-Regierung von Premierminister Tony Blair. Neun gemäß der Anti-Terrorgesetzgebung inhaftierte Ausländer hatten im Oktober Klage bei den Law Lords eingereicht, die als Richter Mitglieder des britischen Oberhauses sind. Die Kläger befinden sich bereits seit bis zu drei Jahren in Haft, ohne dass ein Verfahren gegen sie eingeleitet worden wäre. (APA/dpa)
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