Belgrad/Den Haag - Der internationale Gerichtshof in Den
Haag erklärt sich für nicht zuständig in der Klage Belgrads gegen
acht NATO-Staaten wegen der Luftangriffe gegen die Bundesrepublik
Jugoslawien (heute Serbien-Montenegro) im Frühjahr 1999. Dies meldete
der Belgrader Sender "B-92" am Donnerstag. Das Gericht sei nicht
zuständig, da die Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawien 1999
nicht Mitglied der Vereinten Nationen waren, erklärten die Richter
nach achtmonatiger Beratung zur Begründung.
Belgrad hatte wegen Völkermordes gegen zehn NATO-Staaten Klage
eingereicht. Ursprünglich wurden die USA, Spanien, Großbritannien,
Frankreich, Belgien, Deutschland, Niederlande, Portugal, Italien und
Kanada verklagt. Aus Prozessgründen waren die Klagen gegen die USA
und Spanien später weggefallen.
Bereits bei der Verhandlung im April hatten Vertreter der
verklagten Staaten den Gerichtshof für nicht zuständig erklärt, da
die Bundesrepublik Jugoslawien im Jahr 1999 kein UNO-Mitglied war.
Der Rechtsvertreter Belgrads, Tibor Varadi, meinte damals, dass sich
die angeklagten NATO-Staaten des Todes von mindestens 500 Zivilisten
schuldig gemacht haben.
Nachdem sich der Gerichtshof wieder für nicht schuldig erklärt
hat, scheint der Prozess gegen die NATO-Staaten damit beendet. Die
Entscheidung dürfte auch Auswirkungen auf die Prozesse haben, die von
Bosnien-Herzegowina und Kroatien vor dem IGH ebenfalls wegen
Völkermordes gegen die Bundesrepublik Jugoslawien erhoben wurden.
Belgrad hatte sich in beiden Prozessen damit verteidigt, dass die
Bundesrepublik Jugoslawien in den frühen neunziger Jahren kein
UNO-Mitglied war. (APA)