Belgrad/Den Haag - Der internationale Gerichtshof in Den Haag erklärt sich für nicht zuständig in der Klage Belgrads gegen acht NATO-Staaten wegen der Luftangriffe gegen die Bundesrepublik Jugoslawien (heute Serbien-Montenegro) im Frühjahr 1999. Dies meldete der Belgrader Sender "B-92" am Donnerstag. Das Gericht sei nicht zuständig, da die Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawien 1999 nicht Mitglied der Vereinten Nationen waren, erklärten die Richter nach achtmonatiger Beratung zur Begründung.

Belgrad hatte wegen Völkermordes gegen zehn NATO-Staaten Klage eingereicht. Ursprünglich wurden die USA, Spanien, Großbritannien, Frankreich, Belgien, Deutschland, Niederlande, Portugal, Italien und Kanada verklagt. Aus Prozessgründen waren die Klagen gegen die USA und Spanien später weggefallen.

Bereits bei der Verhandlung im April hatten Vertreter der verklagten Staaten den Gerichtshof für nicht zuständig erklärt, da die Bundesrepublik Jugoslawien im Jahr 1999 kein UNO-Mitglied war. Der Rechtsvertreter Belgrads, Tibor Varadi, meinte damals, dass sich die angeklagten NATO-Staaten des Todes von mindestens 500 Zivilisten schuldig gemacht haben.

Nachdem sich der Gerichtshof wieder für nicht schuldig erklärt hat, scheint der Prozess gegen die NATO-Staaten damit beendet. Die Entscheidung dürfte auch Auswirkungen auf die Prozesse haben, die von Bosnien-Herzegowina und Kroatien vor dem IGH ebenfalls wegen Völkermordes gegen die Bundesrepublik Jugoslawien erhoben wurden. Belgrad hatte sich in beiden Prozessen damit verteidigt, dass die Bundesrepublik Jugoslawien in den frühen neunziger Jahren kein UNO-Mitglied war. (APA)