Luxemburg/Berlin - Geklagt hatten die österreichischen Getränkehersteller Radlberger und Spitz: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stufte die bisherige deutsche Dosenpfandregelung in Teilen als Verstoß gegen EU-Recht ein. Wie das Gericht am Dienstag in Luxemburg mitteilte, werden ausländische Getränke gegenüber deutschen benachteiligt. Die Pfandregelung selbst stellte das Gericht aber nicht prinzipiell infrage.

Die Richter urteilten, Deutschland habe Getränkeherstellern bei In-Kraft-Treten der Verpackungsverordnung im Jänner 2003 eine zu kurze Übergangsfrist eingeräumt. Zugleich wurde verlangt, dass alle Hersteller und Vertreiber an einem funktionierenden Rücknahmesystem teilnehmen können. Derzeit gibt es verschiedene Systeme und einige Supermarktketten nehmen nur bestimmte Dosen und Einwegflaschen zurück.

Radlberger und Spitz sahen in der Auflage, Mehrwegflaschen für Mineralwasser, Bier und kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke anzubieten, eine Benachteiligung ausländischer Hersteller. Auch die EU-Kommission hatte gegen die deutsche Dosenpfandregelung geklagt. Die deutsche Regierung verwies darauf, dass bereits am Freitag im Bundesrat über eine Reform, die eine Vereinheitlichung der Systeme bringen soll, abgestimmt wird. (afs, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 15.12.2004)