Wien - Ein Punkteführerschein wie in Deutschland, Frankreich und Italien hat in Österreich keine Chance. Nun soll auch das geplante, ohnehin mildere Vormerksystem weiter abgespeckt werden.

Bei einer Expertenrunde im Verkehrsministerium legte Verkehrsstaatssekretär Helmut Kukacka (VP) am Montag einen Entwurf vor, aus dem zwei Delikte des ursprünglichen Sanktionskataloges gestrichen wurden: der "unsichtbare Schutzweg" und die besondere Berücksichtigung für Rollstuhlfahrer und Radfahrer auf gekennzeichneten Schutzwegen.

Der unsichtbare Schutzweg sollte Kindern, die eine Fahrbahn queren, in jedem Fall besonderen Schutz zusichern, egal ob ein Zebrastreifen vorhanden ist oder nicht. Verkehrsteilnehmer, die Kinder in derartigen Situationen gefährden, sollten nach dem ursprünglichen Konzept des Vormerksystems mit einem "Schlechtpunkt" und 726 Euro bestraft werden.

Grüne: "Viertelherzig"

"Das Regierungsmodell ist bestenfalls ein ,viertelherziges' Vormerksystem und kein wesentlicher Beitrag zur Hebung der Verkehrssicherheit", kritisierte Gabriela Moser, Verkehrssprecherin der Grünen. Österreich bleibe damit Schlusslicht im europäischen Vergleich der Punkteführerscheine, so Moser im Gespräch mit dem STANDARD.

Im bisherigen Regierungsentwurf waren 13 Vormerkdelikte, die zusätzlich zu bestehenden Strafen Sanktionsmöglichkeiten bieten. Wer innerhalb von zwei Jahren drei Vormerkpunkte sammelt (zum Beispiel Ampelsünder oder Drängler), muss den Führerschein drei Monate abgeben und zur Nachschulung.

Die Liste ist aber nach wie vor heiß umstritten. Das Innenministerium etwa bemängelt das Fehlen von Geschwindigkeitsdelikten in der Vormerkliste. Auch fürs Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung soll es keine Schlechtpunkte geben.

Kombination offen

Überhaupt gibt es noch viele bürokratische Unsicherheiten. Es ist unklar, ob und wenn ja, wie die unterschiedlichen Sanktionen kombiniert werden. Beispiel: Wer mit 120 durch die Stadt rast, ist bereits laut Straßenverkehrsordnung den Führerschein los. Wer dabei zusätzlich eine rote Ampel, ein Stoppschild und den Fußgängervorrang auf Schutzwegen missachtet hat zusätzlich drei Vormerkpunkte gesammelt, was noch einmal eine Abnahme der Lenkerberichtigung rechtfertig. Wird die Dauer der Abnahme dann verdoppelt?

Diese und weitere offene Fragen sollen bei der nächsten Expertenrunde im Jänner beantwortet werden. (Michael Simoner, Der Standard, Printausgabe, 14.12.2004)