Ortstafeln: Drei Jahre nach VfGH-Erkenntnis keine Lösung in Sicht
Keine zusätzlichen Tafeln aufgestellt - Neue Konsenskonferenz im Jänner in Aussicht gestellt
Redaktion
,
Klagenfurt - Am 13. Dezember 2001 hob der
Verfassungsgerichtshof die Ortstafelregelung des Volksgruppengesetzes
samt Topographieverordnung auf. Der Politik wurde eine einjährige
Frist eingeräumt, das verfassungswidrige Gesetz zu reparieren. Drei
Jahre später gibt es weder ein neues Gesetz noch neue zweisprachige
Ortstafeln. Mehrere Konsenskonferenzen blieben ergebnislos. Im Jänner
soll ein neuer Anlauf genommen und wieder eine Konsenskonferenz
einberufen werden.
Im Volksgruppengesetz von 1976 heißt es einleitend: "Die
Volksgruppen in Österreich und ihre Angehörigen genießen den Schutz
der Gesetze, die Erhaltung der Volksgruppen und die Sicherung ihres
Bestandes sind gewährleistet." In Paragraf 2 wird auf die
topographischen Bezeichnungen eingegangen und in Absatz 1, Ziffer 2
festgelegt, dass Tafeln in Deutsch und Slowenisch "wegen der
verhältnismäßig beträchtlichen Zahl (ein Viertel) der dort wohnhaften
Volksgruppenangehörigen" anzubringen seien.
Gekippt
Genau dieser Teil des Gesetzes wurde vom VfGH gekippt, ebenso wie
die Topographieverordnung des Bundes und jene der
Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt in Bezug auf die Gemeinde St.
Kanzian am Klopeiner See. Der VfGH legte dabei "mehr als zehn
Prozent" Minderheitenanteil als ausreichend für die Qualifizierung
als "Verwaltungsbezirk mit gemischter Bevölkerung" fest.
Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (V) rief 2002 die so genannte
Konsenskonferenz ins Leben, auf breitester Basis sollte die
Ortstafelfrage gelöst werden. Drei Mal tagte die Konferenz, zuletzt
am 11. September 2002, ohne Ergebnis. Schüssel hatte damals eine
"Paketlösung" vorgeschlagen, mit der die Zahl der zweisprachigen
Ortstafeln von 74 auf 148 erhöht worden wäre, allerdings unter der
Bedingung eines Forderungsverzichtes für die Zukunft auch in anderen
Volksgruppenfragen. Die Slowenenfunktionäre hatten ursprünglich 394
Tafeln gefordert und wären auch mit der Hälfte zufrieden gewesen. Das
Junktim etwa mit dem zweisprachigen Schulwesen war für sie aber nicht
akzeptabel. (APA)
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