"Empfindlich hohe Geldstrafe"
Mit der "empfindlich hohen Geldstrafe" und der beibehaltenen Bewährungsstrafe sei dem Gesetz genüge getan, begründete der Berufungssenat (Vorsitz: Christine Schwab) die Entscheidung. Im schriftlichen Urteil wird vor allem darauf verwiesen, dass der Mann mittlerweile sein "krankhaftes Suchtverhalten" mit Antidepressiva und einer Gesprächstherapie behandeln lässt.
"Die soziale Integration des Berufungswerbers und die von ihm nunmehr als behandlungsbedürftig erkannte, die Tatbegehung wohl wesentlich mitbestimmende Sucht nach jeglicher Pornografie, die via Internet nahezu uferlos bezogen werden kann, eröffnet im konkreten Einzelfall die Anwendung des § 43 a Absatz 2 Strafgesetzbuch", heißt es weiter. Die nunmehr rechtskräftige Sanktion trage "allgemein-prohibitiven Erwägungen hinlänglich Rechnung".
Kritik
Bei Teilen der Richterschaft stößt diese Entscheidung des an sich als keineswegs milde bekannten OLG allerdings auf offene Kritik. "Im Interesse der Allgemeinheit wünscht man sich gerade bei Delikten, wo Kinder Leidtragende sind, eine sensiblere Vorgehensweise", meinte Johannes Jilke von der Fachgruppe Strafrecht der Richtervereinigung dazu am Freitag im Gespräch mit der APA.
Nicht nur bei Vermögensdelikten sei auf die viel zitierte generalpräventive Wirkung zu achten. "Eine unbedingte Geldstrafe hat natürlich nicht dieselbe abschreckende Wirkung wie das Ersturteil. Es ist mehr als fraglich, ob sich ein potenzieller Täter davon abhalten lässt, Kinderpornos zu beziehen und weiter zu verbreiten", betonte der selbst auf Sexualdelikte spezialisierte Wiener Strafrichter.
Auf die Spur des 37-jährigen Wieners war man nach einem Hinweis US-amerikanischer Behörden gekommen. Bei einer einschlägigen Firma hatte der Mann unter anderem Fotos von missbrauchten Kleinkindern - einige davon sichtlich noch im Babyalter - bezogen und mit seiner Kreditkarte bezahlt. Bei einer Hausdurchsuchung in seiner Favoritner Wohnung konnten Unmengen abartiger Bilddateien sichergestellt werden.