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Sabine Christiansen

Foto: Reuters/Balibouse
Dresden - Das Landgericht Dresden hat den Antrag von TV-Moderatorin Sabine Christiansen auf das Verbot einer Textstelle der umstrittenen Dresdner Inszenierung von Hauptmanns "Die Weber" abgewiesen. Das Gericht bestritt Christiansens Interpretation, in der Aufführung werde zum Mord an ihr aufgerufen. Vielmehr könne die strittige Passage im Zusammenhang des Stücks unterschiedlich interpretiert werden, heißt es in dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil. Unterdessen sieht der Verlag Felix Bloch Erben (Berlin) in seinem Urheberrechts-Streit um das Stück das Staatsschauspiel Dresden am Zug. Der Verlag hatte Ende November ein Verbot des Stückes in seiner derzeitigen Fassung erwirkt.

Kunstfreiheit höher zu bewerten

Das Dresdner Gericht begründete sein Urteil mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Abwägung der Kunstfreiheit gegen Persönlichkeitsrechte. Für den vorliegenden Fall folge daraus, dass die Kunstfreiheit höher zu bewerten sei als das Persönlichkeitsrecht Christiansens. Deshalb sei aus der beanstandeten Zeile "... wen ich sehr schnell erschießen würde, das wäre Sabine Christiansen..." in dem Stück kein Unterlassungsanspruch der Moderatorin abzuleiten.

Der Anwalt des Staatsschauspiels Dresden, Spyros Aroukatos, zeigte sich äußerst zufrieden mit der Entscheidung, "weil das Staatsschauspiel in vollem Umfang obsiegt hat". Damit sei der von der Hauptmann-Nachlassverwalterin Anja Hauptmann erhobene Vorwurf der Volksverhetzung eindeutig widerlegt. Christiansen war zunächst nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.

Verlag wartet auf ersten Schritt

Die Leiterin des Verlags Felix Bloch Erben, der die Aufführungsrechte an den Stücken Hauptmanns hält, wartet auf ein Signal der Bühne. "Für eine außergerichtliche Lösung muss das Theater auf uns zukommen", sagte Verlagsleiterin Bettina Migge. Derzeit herrsche aber Funkstille zwischen beiden Seiten. Migge kritisierte, die Dresdner Inszenierung enthalte nicht einmal die Hälfte des Originaltexts: "Der gesamte Text hat mit den Webern von Hauptmann wenig zu tun, er wurde gekürzt und verfälscht."

Das Landgericht Berlin hatte sein Ende November verhängtes Verbot der Inszenierung damit begründet, die vom Regisseur hinzugefügten Chorszenen seien nicht vertragsgemäß genehmigt gewesen. (APA/dpa)