Das Gesetz verbietet die Ausstrahlung von Wahlwerbung 30 Tage vor dem Wahltermin. Auch Meinungsumfragen dürfen zwei Wochen vor dem Urnengang nicht mehr veröffentlicht werden, um die Wählerschaft nicht zu beeinflussen. Allen Parteien wird vor den Wahlen gleicher Zugang zu Belangsendungen im Fernsehen gesichert. Dem Gesetz zufolge können die TV-Sender mit bis zu 250 Millionen Euro bestraft werden, wenn sie die Vorschriften verletzen. Ihnen drohen sogar 15 Tage "Verdunkelung".
"Unliberal"
Berlusconi, dessen Mitte-Rechts-Allianz sich heftig gegen die Verabschiedung der Regelung gestemmt hatte, bezeichnete das Gesetz als unliberal. "In keiner Demokratie gibt es ein derartiges Gesetz. In anderen Ländern hat jede Partei je nach Stimme einen bestimmten Zugang zum Fernsehen", betonte der Ministerpräsident. Er wolle das Gesetz nach den Regionalwahlen im Frühjahr 2005 reformieren.