Wien - Das Sicherheitspolizeigesetz ist Donnerstag am frühen Nachmittag
mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ vom Nationalrat beschlossen werden.
Damit werden Polizei und Gendarmerie mit 1. Juli 2005 zu einem
einheitlichen Wachkörper fusioniert. Bereits mit Jahresbeginn treten
zwei andere Neuerungen in Kraft - nämlich die Errichtung von
Schutzzonen rund um gefährdete Orte wie Schulen sowie die Möglichkeit
zur Videoüberwachung von öffentlichen Plätzen. In Zweiter Lesung
stimmte diesen beiden Punkten neben der Koalition auch die SPÖ zu.
Zentrale Gewaltschutzdatei
Mit der neuen Zentralen Gewaltschutzdatei, die von allen Parteien
mitgetragen wurde, können die Sicherheitsbehörden bei Personen, gegen
die sich eine Wegweisung und ein Betretungsverbot bei Gewalt in
Wohnungen richtet, unter anderem Identifikationsdaten sowie Angaben
zu Grund und Umfang der verhängten Maßnahme verwenden. Die Daten sind
zu löschen, wenn ein Betretungsverbot aufgehoben wurde. Auch werden
die Sicherheitsbehörden durch die heutige Novelle ermächtigt,
Kfz-Kennzeichenerkennungsgeräte verdeckt zum Einsatz zu bringen, um
personenbezogene Daten für Zwecke der Fahndung zu verarbeiten.
Videoüberwachung an Kriminalitätsbrennpunkten
Die Videoüberwachung sieht grundsätzlich vor, dass sie nur an
Kriminalitätsbrennpunkten zum Einsatz kommt. Der überwachte Bereich
muss klar gekennzeichnet sein und sich im öffentlichen Raum befinden.
Die Überwachung wird von der Sicherheitsbehörde angeordnet und unter
Einbindung eines Rechtsschutzbeauftragten vollzogen.
Schutzzonen
Die Schutzzonen sind im Vorhinein anzukündigen. Sie können in
einem Radius von 150 Metern rund um ein gefährdetes Objekt errichtet
werden. Als Schutzobjekte gelten unter anderem Orte, wo sich
überwiegend Minderjährige aufhalten (insbesondere bei Schulen,
Tagesheimen, Kindergärten). Grundsätzlich wird die Exekutive
ermächtigt, Personen aus der Schutzzone weg zu weisen und ihnen das
Betreten der Schutzzone zu verbieten. Dies gilt dann, wenn ein
konkreter Verdacht vorliegt, dass die Person während des Aufenthaltes
in der Schutzzone gerichtlich strafbare Handlungen begehen wird. (APA)