Wien - Das Sicherheitspolizeigesetz ist Donnerstag am frühen Nachmittag mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ vom Nationalrat beschlossen werden. Damit werden Polizei und Gendarmerie mit 1. Juli 2005 zu einem einheitlichen Wachkörper fusioniert. Bereits mit Jahresbeginn treten zwei andere Neuerungen in Kraft - nämlich die Errichtung von Schutzzonen rund um gefährdete Orte wie Schulen sowie die Möglichkeit zur Videoüberwachung von öffentlichen Plätzen. In Zweiter Lesung stimmte diesen beiden Punkten neben der Koalition auch die SPÖ zu.

Zentrale Gewaltschutzdatei

Mit der neuen Zentralen Gewaltschutzdatei, die von allen Parteien mitgetragen wurde, können die Sicherheitsbehörden bei Personen, gegen die sich eine Wegweisung und ein Betretungsverbot bei Gewalt in Wohnungen richtet, unter anderem Identifikationsdaten sowie Angaben zu Grund und Umfang der verhängten Maßnahme verwenden. Die Daten sind zu löschen, wenn ein Betretungsverbot aufgehoben wurde. Auch werden die Sicherheitsbehörden durch die heutige Novelle ermächtigt, Kfz-Kennzeichenerkennungsgeräte verdeckt zum Einsatz zu bringen, um personenbezogene Daten für Zwecke der Fahndung zu verarbeiten.

Videoüberwachung an Kriminalitätsbrennpunkten

Die Videoüberwachung sieht grundsätzlich vor, dass sie nur an Kriminalitätsbrennpunkten zum Einsatz kommt. Der überwachte Bereich muss klar gekennzeichnet sein und sich im öffentlichen Raum befinden. Die Überwachung wird von der Sicherheitsbehörde angeordnet und unter Einbindung eines Rechtsschutzbeauftragten vollzogen.

Schutzzonen

Die Schutzzonen sind im Vorhinein anzukündigen. Sie können in einem Radius von 150 Metern rund um ein gefährdetes Objekt errichtet werden. Als Schutzobjekte gelten unter anderem Orte, wo sich überwiegend Minderjährige aufhalten (insbesondere bei Schulen, Tagesheimen, Kindergärten). Grundsätzlich wird die Exekutive ermächtigt, Personen aus der Schutzzone weg zu weisen und ihnen das Betreten der Schutzzone zu verbieten. Dies gilt dann, wenn ein konkreter Verdacht vorliegt, dass die Person während des Aufenthaltes in der Schutzzone gerichtlich strafbare Handlungen begehen wird. (APA)