Das Vorhaben der Red Bull GmbH widerspreche "wesentlichen Genehmigungskriterien nach mehreren anzuwendenden Gesetzen", so die Begründung. Die Antwort des Projektwerbers: Man nehme diese Abweisung zur Kenntnis. Über die weitere Nutzung des Ringareals werde in Abstimmung mit der Landesregierung und den regionalen Behörden ein Konsens gefunden werden.
Zuviel Lärm
Der Umweltsenat begründete am Montag die mit 3. Dezember datierte Entscheidung u.a. damit, dass Überschreitungen der zulässigen Lärmspitzen- und Dauerschallpegel, die Gesundheitsschäden bei Nachbarn verursachen könnten, zu erwarten seien. Zudem solle das Projekt in einem Gebiet realisiert werden, in dem es schon derzeit zu Überschreitungen von Immissionsgrenzwerten komme.
Vom Projektanten seien keine Maßnahmen vorgesehen, die eine Verbesserung der Luftsituation bewirken würde. Der Umweltsenat hält den Projektwerbern auch vor, "keine Vorkehrungen" getroffen zu haben, "um den durch das Vorhaben verursachten motorisierten Individualverkehr in Grenzen zu halten". Außerdem sei eine im Sicherheitsinteresse vorgesehene Waldsperre für den Offroad-Betrieb mit Motorrädern gesetzlich nicht zulässig.
Klagen von Bürgerinitiativen
Gegen den erstinstanzlichen Bescheid der Landesregierung hatten zwei Bürgerinitiativen und zahlreiche Nachbarn berufen. Die Kritik richtet sich gegen das Projektausmaß, die Streckenführung und die Betriebszeiten einer Geländestrecke sowie damit verbundenen erhöhte Luft- und Lärmbelastungen.
Insgesamt ist die Motorsport & Aviation Academy auf einem 400 Hektar großen Areal geplant. In die Einrichtungen - u.a. Motorsport- und Flugschule sowie Gastronomie und Hotellerie - sollen bis zu 700 Mio. Euro fließen. Das Land hat bereits eine Förderung mit bis zu 90 Mio. Euro genehmigt.
Zurück an den Start
Die Aufhebung des Bescheides bedeutet de jure ein "Zurück an den Start". Zwar gibt es die Möglichkeit der Anfechtung beim Verwaltungsgerichtshof, doch Dauer und Ausgang wären unsicher. Aussichtsreicher wäre ein neuer Antrag, der dann wieder von der ersten Instanz verhandelt werden muss. Dieses Verfahren könnte in "gestraffter Form" ablaufen.
Darin sieht auch der steirische Umweltanwalt Alois Oswald, der seine Berufung zurückgezogen hatte, die bessere Lösung: Es gebe bereits Abänderungen, die im - aufgehobenen - Bescheid noch nicht berücksichtigt wurden. So seien die Betriebszeiten eingeschränkt und die Schaffung ökologischer Ausgleichsflächen vereinbart worden.
Bürgerinitiative erfreut, Landesrat erschüttert
Während die "Bürgerinitiative Spielberg" die Entscheidung als "neue Chance für ein Projekt, das man nicht verhindern will" begrüßte, ist sie für den steirischen Sport- und Tourismuslandesrat Hermann Schützenhöfer (V) "völlig unverständlich." Red Bull habe bisher alle Auflagen erfüllt und sei höchst kooperativ vorgegangen.