Im Ministerrat wird heute eine Punktation zum neuen Asylgesetz beschlossen. Einen Begutachtungsentwurf soll es im Jänner des nächsten Jahres geben, wie Strasser erläuterte. Die Beschlussfassung soll in der ersten Jahreshälfte 2005 erfolgen.
Beschleunigt werden soll jedenfalls, das Verfahren in der zweiten Instanz - dem Unabhängigen Bundesasylsenat (UBAS). Laut Punktation soll das allgemeine Verfahrensgesetz beim UBAS künftig nur noch "subsidiär" angewendet werden. Konkret bedeutet das, dass nicht in jedem Fall eine mündliche Verhandlung - wie bisher - abgehalten werden muss. Dort, wo bei einer Verhandlung "kein Mehrwert" zu erwarten sei, soll künftig nur mehr ein schriftlicher Bescheid des UBAS ausgestellt werden, wie im Innenministerium erläutert wurde.