Das Gesundheitstelematikgesetz wird die Benutzungsbedingungen jener elektronisch gespeicherten Daten festlegen, die ab dem Jahr 2008 laut Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat (ÖVP) für jeden Versicherten "lebensbegleitet" angelegt werden. Für Rauch-Kallat ist dabei der Datenschutz die "goldene Regel". Das Telematikgesetz spezifiziere nur, was auf dessen Basis zulässig ist.
Zugriff haben sollen nur Arzt, Krankenhaus und Hauskrankenpflege, privaten Versicherungen bleibt dieser verwehrt. Zudem soll nicht jeder der Zugangsberechtigten an alle Daten rankommen: Dass der Zahnarzt etwa nicht in Informationen, die den Gynäkologen betreffen, Einblick bekomme, sei "völlig klar". Unklar ist hingegen, auf welche Daten der Patient selbst Zugriff hat.