Künftig Richer-Genehmigung vor Hausdurchsuchungen nötig
Demnach benötigen Polizisten für eine Hausdurchsuchung künftig die Genehmigung eines Richters oder Staatsanwalts. Zurzeit müssen sie lediglich eine höhere Dienststelle um Erlaubnis bitten. Das Abhören von Verdächtigen kann ebenfalls nur noch von Richtern oder Staatsanwälten angeordnet werden und dann auch nur als absolut letztes Mittel - etwa bei Verdacht auf Mord, Kindesmisshandlung, Drogen- und Menschenhandel, Betrug oder Hochverrat.
Des Weiteren muss die Polizei einen Festgenommenen sofort auf seine Rechte hinweisen und darf ihn ohne eine formelle Beschuldigung nicht länger als 24 Stunden festhalten. Ferner muss ein Familienmitglied über die Festnahme informiert werden. Bei Vergehen, für die in der Regel eine Haftstrafe unter zwei Jahren verhängt wird, muss der Beschuldigte bis zur Urteilsverkündung auf freien Fuß gesetzt werden.
Auch die Prozessordnung für Gerichtsverfahren wurde geändert. So können Staatsanwälte und Verteidiger einen Angeklagten oder Zeugen jetzt direkt ins Kreuzverhör nehmen. Bisher konnten sie sich lediglich an den Richter wenden, der ihre Fragen dann an den jeweils Betroffenen weiterleitete.
Ein Kompromiss wurde bezüglich der medizinischen Überprüfung von weiblichen Angeklagten und Häftlingen erreicht. Abgeordnete der gemäßigten islamischen Regierungspartei AKP wollten sicherstellen, dass Frauen nur von Ärztinnen untersucht werden dürfen, was die Opposition ablehnte. Nun heißt es, Frauen hätten das Recht, einen weiblichen Doktor zu verlangen.
Zwei Weitere gesetzes-Entwürfe vor Verabschiedung
In den nächsten Tagen will das türkische Parlament noch zwei Entwürfe zur Vollstreckung von Strafen sowie zur Errichtung von Spezialeinheiten verabschieden. Auch dies entspricht den Anforderungen der EU an Ankara. Als wichtige Reformschritte wurden bereits die Todesstrafe ausgesetzt und der Einfluss der Streitkräfte auf die Politik beschnitten.