Wien – Ein Asylwerber, der mit dem eigenen Auto bei der Betreuungsstelle vorfährt, hat sein Anrecht auf Grundversorgung in Zukunft höchstwahrscheinlich verwirkt. Ebenso, wenn er (oder sie) "ein Handy um 500 Euro" besitzt, da die Kaufsumme unmöglich aus den 40 Euro Taschengeld pro Woche stammen könne, wie sie ein Grundversorgter erhält.

Soweit ein "konsensuelles Resultat" der ersten Gesprächsrunde über Kriterien der Asylwerberhilfsbedürftigkeit im diesbezüglichen Bund- Länder-Koordinationsausschuss Mittwochabend. Eine "aufzählende Liste" von Gegenständen, deren Besitz Grundversorgung ausschließt, wurde jedoch nicht erstellt – erläutert Walter Ruscher, Leiter der Abteilung für Flüchtlingsunterbringung im Innenministerium: "Solche Entscheidungen müssen von Fall zu Fall erfolgen."

Insgesamt, so Ruscher, seien die von der außerordentlichen Landeshauptleutekonferenz am 4. November einberufenen Verhandlungen "lebendig und konstruktiv" verlaufen. Einigkeit habe man etwa über die Versorgung straffälliger Asylwerber erzielt. Und zwar mittels gemeinsamen Verweises auf das Asylgesetz, welches Asyl ausschließt, wenn ein Flüchtling ein Delikt mit mehr als drei Jahren Strafandrohung begangen hat. Ruscher: "Wer das Recht auf Asyl verwirkt hat, bekommt keine Betreuung mehr."

Obwohl Landeshauptmann Jörg Haider (FPÖ) das Bund- Länder-Abkommen über die Flüchtlingsversorgung aufgekündigt hat, nahm auch ein Kärntner Vertreter an den Gesprächen teil. Er und sein Tiroler Kollege bestanden auf Verschärfungen bei der Gewährung von Mietbeihilfe für Asylwerber.

Diese solle nur mehr dann ausgezahlt werden, wenn ein vergebührter Mietvertrag vorliege. Damit würden jene rund 10.000 der insgesamt 26.000 Grundversorgten, die – vor allem in Wien – privat wohnen, kein Mietgeld mehr erhalten. Doch über diesen Punkt, so Ruscher, sei noch kein Konsens erzielt worden. Die Gespräche werden am 17. Dezember fortgesetzt. (DER STANDARD, Printausgabe, 3.12.2004)