Im Prozess gegen Popstar Michael Jackson
wegen Kindesmissbrauchs in Kalifornien muss sich der jugendliche
Kläger nicht einer neuen psychologischen Untersuchung unterziehen.
Nach US- Medienberichten vom Montag lehnte Richter Rodney Melville am
Superior Court in Santa Maria einen entsprechenden Antrag ab.
Jacksons Verteidiger wollten den Buben und seine Familie durch einen
von ihnen ausgesuchten Psychologen befragen und untersuchen lassen.
Der Sänger wohnte der Anhörung am Montag nicht bei.
Der Popstar war vor einem Jahr festgenommen worden, weil er sich
im Frühjahr 2003 mehrfach an einem damals zwölfjährigen Jungen
vergangen haben soll. Jackson hat sich für nicht schuldig erklärt. Er
muss sich unter anderem des Kindesmissbrauchs und der Verschwörung
zur Kindesentführung verantworten. Der eigentliche Prozess soll am
31. Jänner beginnen. (APA/dpa)