Und da der Initiativen-Sprecher Franz Schodl am Montagmorgen schon einmal dabei war, teilte er gleich derart munter weiter aus, dass sich die Anwälte der Gegenseite eigentlich bereits ebenfalls freudig die Hände reiben müssten.
Der von Gorbachs Ministerium erteilte Baubescheid sei "geradezu kriminell", so Schodl. Die Eisenbahnbehörde agiere "korrupt" und "Sicherheitsmängel" seien "vertuscht" worden. Es liege "ein ganz bewusstes rechtswidriges Handeln der Behörde" vor.
Im Kern geht es nach wie vor um angebliche Sicherheitsmängel, die von der Bürgerinitiative angeprangert werden. Im Vorfeld des Bescheides seien "Diskrepanzen zurechtgebogen" worden und "manche Schreiben für Geld ja alles", behauptet Rechtsanwalt Andreas Manak, der die Anzeige einbrachte und parallel dazu wieder den Verwaltungsgerichtshof anrief. Das Tunnelbauwerk müsse bei einem Großbrand mindestens 180 Minuten standhalten – und das sei nicht geprüft worden, so Manak und Schodl.
Im Bescheid stehe nun "an vielen Stellen die Unwahrheit" und Unterlagen seien "vertuscht" worden. Da habe es auch "Geheimbesprechungen" im Ministerium gegeben, "wo versucht wurde, Sachverständige auf Linie zu bringen", will Schodl wissen.
Ein bis zehn Jahre
Bei vorsätzlicher Gemeingefährdung drohe eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren", erwähnt Manak noch. Und dann fügte er als gelernter Jurist sicherheitshalber hinzu: "Wir behaupten nicht, dass Minister Gorbach in dieses Delikt verwickelt ist, wir legen nur Argumente vor, die das nahe legen."