Auf die kritische Frage, wann denn Beitrittsverhandlungen beginnen sollen, liefert der Entwurf keine Antwort. Sehr wohl aber gibt es eine zeitliche Begrenzung für ein mögliches Ende der Verhandlungen: "Solange die EU ihr Budget für die Periode ab dem Jahr 2014 nicht beschlossen hat, können die Verhandlungen nicht abgeschlossen werden." Das bedeutet, dass das frühest mögliche Beitrittsdatum erst 2015 ist.
Von Alternativen zum Beitritt, etwa einer privilegierten Partnerschaft, ist in dem Entwurf nicht die Rede. Allerdings wird dezidiert darauf verwiesen, dass die Beitrittsverhandlungen ein offenes Ende haben. Vor allem konservative Regierungen, darunter Österreich, drängen auf eine Alternative zum Vollbeitritt.
Im Entwurf, der ab Mittwoch, auf EU-Botschafterebene debattiert wird, wird der Notbremsenmechanismus für Verhandlungen verschärft: Ein Drittel der EU-Mitglieder soll einen Verhandlungsstopp verlangen dürfen; ursprünglich sollte dieses Recht nur der EU-Kommission zufallen. Angenommen werden soll ein Verhandlungsstopp dann mit Mehrheit.
Im Bereich der Arbeitsmigration sieht der Entwurf dauerhafte Ausnahmen für die Türkei vor. Damit soll Ängsten vor vielen Zuwanderern Rechnung getragen werden. Die Türkei argumentiert, dass die EU Zuwanderer brauche und die Migrantenfrage überschätzt werde.
Schrumpfende EU