ASEAN-Länder vereinbaren Abschaffung von Industriezöllen
Schritt auf Weg zu Freihandelszone bis 2020 - Gemeinsamer Markt für Wettbewerbsfähigkeit gegenüber China und Indien
Redaktion
,
Vientiane - Die Länder der südostasiatischen Staatengruppe ASEAN haben sich auf eine Abschaffung von Industriezöllen geeinigt, um ihr Projekt einer großen Freihhandelszone voranzubringen. In der Vereinbarung, die am Montag beim ASEAN-Gipfel in Laos unterzeichnet wurde, verpflichten sich die Staaten Brunei, Malaysia, Indonesien, die Philippinen, Singapur und Thailand, Zölle in elf Schlüsselsektoren bis zum Jahr 2007 zu streichen. Die ärmeren Länder Kambodscha, Birma, Laos und Vietnam haben für dieses Ziel bis zum Jahr 2012 Zeit.
Betroffen sind unter anderem die Branchen Automobilproduktion, Textilien und Elektronik. Gleichzeitig vereinbarten die Mitglieder des Staatenverbundes ein unabhängiges Gremium zur Schlichtung von Handelsstreitigkeiten nach dem Vorbild der Welthandelsorganisation
(WTO).
Freier Markt für Waren, Dienstleistungen und Investitionen
Die ASEAN-Staaten hatten im vergangenen Jahr einen Plan
verabschiedet, der die Schaffung eines gemeinsamen Marktes mit einem
freien Verkehr für Waren, Dienstleistungen und Investitionen ähnlich
der Europäischen Union (EU) bis zum Jahr 2020 vorsieht. Damit wollen
die Länder ihre Wettbewerbsfähigkeit gegenüber den schnell wachsenden
Volkswirtschaften China und Indien stärken.
In den zehn ASEAN-Ländern leben mehr als 500 Millionen Menschen. An dem zweitägigen
ASEAN-Gipfel in der laotischen Hauptstadt Vientiane nehmen auch Indien, China, Japan, Südkorea, Australien und Neuseeland teil. (APA)
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.