Das Parkpickerl in Teilen des 15. Bezirks wird mit 170 Euro für zwei Jahre billiger sein, als die bisher eingeführten Pickerl in anderen Bezirken (bis 210 Euro). Das liegt in der kürzeren Kernzeit (18 und 23 Uhr) begründet. In anderen Bezirken gilt die Kernzeit länger (erster Bezirk: 9 bis 19 Uhr; zweiter bis neunter sowie zwanzigster Bezirk: 9 bis 20 Uhr).

Neu ist auch, dass das Rudolfsheimer Pickerl an sieben Tagen die Woche gilt (auch Feiertag), man in der Kurzparkzone zwei Stunden stehen darf. Ausnahme: Im Juli und August ist Kurzparken aufgehoben. In diesen Monaten ist in die Stadthalle spielfrei, daher Parkplätze vorhanden. In anderen Bezirken gilt die Kurzparkzone das ganze Jahr, aber nicht an Sonn- und Feiertagen (im ersten Bezirk darf man 1,5 Stunden mit Parkschein stehen; in den anderen Zonen zwei Stunden).

Zum Schluss muss man noch wissen: Parkpickerlinhaber dürfen ihr Auto in den Einkaufsstraßen des Heimatbezirks abstellen. (aw, DER STANDARD Printausgabe 27/28.11.2004)