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Pius Walders Grabstein: ". . . gezielt und kaltblütig beschossen."

Foto: APA/ HERMANN WALDER
Als Hermann Walder zum 20. Todestag seines Bruders den Pfarrer von Innervillgraten bat, eine Gedenkmesse zu lesen, wurde ihm eine Absage erteilt. Beleg dafür, dass der Tod des Wilderers Pius Walder am 8. September 1982 die knapp 2000 Bewohner des Osttiroler Villgratentales noch immer in zwei Lager spaltet.

Gestellt

Pius Walder war mit rußgeschwärztem Gesicht und geschultertem Gewehr von zwei Jägern gestellt worden. Sieben Schüsse wurden auf den Flüchtenden abgegeben, die man noch als Warnung werten konnte. Die achte Kugel traf Pius Walder tödlich in den Hinterkopf.

"Es hat sich so ergeben."

Jäger Johann Schett verantwortete den Schuss vor Gendarmerie und Gericht mit dem Satz: "Es hat sich so ergeben." Die Staatsanwaltschaft erhob Mordanklage gegen Schett. Von einem Meuchelmord sprachen Walders Brüder und halten an dieser Sichtweise bis heute fest, bis hin zur Formulierung auf dessen Grabstein. Ein Geschworenengericht war 1983 zu einer anderen Einschätzung gekommen: schwere Körperverletzung mit tödlichem Ausgang.

Fortsetzung jahrhundertealter Wilderermythen

Von den verhängten drei Jahren Haft musste Schett nur eineinhalb absitzen. Zugleich sahen sich die Brüder Walder über Jahre als Opfer von Behördenschikanen. Obrigkeit gegen mutige, freie Bürger lautete das Match, eine moderne Fortsetzung jahrhundertealter Wilderermythen. Über Österreichs Grenzen hinaus bewegte und bewegt die Walder-Saga. Eine gleichnamige Chronologie des Journalisten und Autors Winfried Werner Linde wurde 2004 neu aufgelegt.

Keine Messe

Würde auf dem Grabstein von Pius Walder stehen, "bei einem Jagdunfall tragisch ums Leben gekommen", hätte er die Messe gelesen, soll der Pfarrer seine Ablehnung begründet haben. Hermann Walder hat daraufhin den damaligen Innsbrucker Bischof aufgefordert "diesen Priester aus dem Tal zu entfernen" und sich ein Verfahren wegen Nötigung eingehandelt. Ein Brief an den Papst blieb unbeantwortet. (hs, DER STANDARD Printausgabe 27/28.11.2004)