Wien - "Die Stiftung ist bereits der Prototyp des österreichischen Kernaktionärs geworden, der ohne der Erbfolgeproblematik ausgesetzt zu sein, langfristig investiert und an einer stabilen Vermögensvermehrung interessiert ist," sagte der Wirtschaftsanwalt Rudolf Fries, zugleich auch Sprecher einer privaten Investorengruppe die 25,7 Prozent am Stahlkonzern Böhler hält.

Beim Stiftungstag der Constantia Privatbank forderte Fries eine Änderung des Übernahmerechts, dessen derzeitige Auslegung ihm und seiner Gruppe erhebliche Schwierigkeiten bereitet. "Das derzeitige Übernahmerecht ist im Hinblick auf den Aufbau österreichischer Kernaktionäre höchst kontraproduktiv".

Wie berichtet prüft die Übernahmekommission, ob die Fries-Gruppe nach dem Ausscheiden der ÖIAG, allen Böhler-Aktionären ein Übernahmeangebot legen muss, nachdem ihr bei einer Hauptversammlung im Herbst 2003 wegen der Absenz der restlichen Aktionäre ein so genannter "passiver Kontrollwechsel" zugefallen war. Fries, der kein Übernahmeangebot legen will, wartet nun auf eine Gesetzesänderung, wo die Bedingungen klargestellt werden.

Rechtssicherheit

Fries zum Standard: "Ich will Rechtssicherheit; ich muss zum Zeitpunkt des Aktienerwerbes wissen, wann ich ein Übernahmeangebot auslöse. Ich muss wissen, dass ich bei Erreichen der 30-Prozent-Schwelle ein Übernahmeangebot auslöse." Daher fordert Fries, die Vermutungstatbestände im Gesetz zu eliminieren. Derzeit reicht eine geringe Anwesenheit anderer Aktionäre bei der Hauptversammlung aus, und das Übernahmeangebot würde bereits bei einer 15-prozentigen Beteiligung ausgelöst werden.

Fries hofft, dass es kurzfristig zu einer "gesetzlichen Anpassung" kommt. "Wir haben als Stiftung die Aufgabe in solche Unternehmen zu investieren und dort langfristig die Arbeitsplätze abzusichern." (Claudia Ruff, Der Standard, Printausgabe, 25.11.2004)