Wien/Linz - Die vor einem Monat erzielte Einigung zwischen Wirtschaftsminister Martin Bartenstein und Umweltminister Josef Pröll über eine neue Form der Ökostromförderung ist nach Ansicht der Grünen verfassungsrechtlich bedenklich.

Munition liefert dem oberösterreichischen Landesrat Rudi Anschober ein beim Verfassungsrechtler Andreas Janko von der Uni Linz in Auftrag gegebenes Gutachten, das jetzt vorliegt.

Einer der Kritikpunkte von Janko: Durch die Regierungsvorlage "wird die Ungleichbehandlung von Ökostrom auf Basis verschiedener Primärenergieträger weiter verstärkt."

Kleinwasserkraftwerke bevorzugt

Auffallend sei, dass für Kleinwasserkraftwerke ein relativ großzügiges Förderregime erhalten bleibe, während die Aufwendungen für Wind, Biomasse und Photovoltaik durch Festlegung eines jährlichen Höchstbetrages gedeckelt werden.

ußerdem wird innerhalb der Ökostromanlagen noch einmal differenziert: Windkraft wird einem Ausschreibungsverfahren unterworfen, für alle anderen Formen alternativer Stromerzeugung gilt das Prinzip "first come - first serve". Diese Differenzierungen sind nach Ansicht von Janko "in kaum lösbarem Widerspruch zum verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz."

Anschober will den Druck bis zur Abstimmung im Parlament, die Anfang Dezember stattfinden soll, "massiv" verstärken; er kündigte Briefe an die Abgeordneten an. (stro/(DER STANDARD Printausgabe, 12.11.2004)