Positive Erfahrungen
Gesetzliche Basis für die Vertretung der Interessen von Kindern und Jugendlichen in den Orten ist das Salzburger Jugendgesetz aus dem Jahr 1999. In der ersten Funktionsperiode haben jene 60 Kommunen, in denen Jugendvertreter aktiv waren, durchwegs positive Erfahrungen gemacht, erläuterte Wolfgang Schick, Leiter des Landesjugendreferates, am Dienstag bei einem Pressegespräch.
Aufstockung
Das Modell von gewählten Jugendbeauftragten, die Interessen und Wünsche der jüngeren Generation in der Gemeinde thematisieren und an die Politik herantragen können, ist bisher einzigartig in Österreich, sagte Schick. Beim ersten Mal wurde in rund der Hälfte der Gemeinden die Möglichkeit auf Einbindung der Interessen der jungen Bürger genützt.
Keine Altersgrenze
Ziel ist es, in den kommenden Wochen in etwa zwei Drittel der Salzburger Gemeinden Jugendbeauftragte zu wählen. Wahlberechtigt sind Jugendliche ab zwölf Jahren. Die zu wählenden Jugendlichen müssen mindestens 16 Jahre alt sein. Nach oben gebe es keine Altersgrenze, meinte Schick. In der Flachgauer Gemeinde Oberndorf hatte in den vergangenen Jahren ein über 50-Jähriger die Interessen der jungen Generation vertreten.
Jugendthemen ansprechen
Konkret erreicht wurde von den Beauftragten in den Gemeinden einiges: Jugendzentren wurden errichtet, Jugendforen abgehalten, Freizeitaktivitäten organisiert, Discobusse oder Nachttaxis ins Leben gerufen oder Projekte zur Drogen- und Alkoholprävention gestartet, berichtete Harald Brandner von Akzente Salzburg. Aus der Erfahrung der Vergangenheit wurde die Funktionsperiode der Jugendbeauftragten von fünf Jahren auf zwei Jahre mit Verlängerungsmöglichkeit gesenkt.
Mitbestimmung moitiviert